Bad Hersfeld: Neue Entwicklung zum Abriss des Zuse-Gebäudes

Vorerst keine Abrissgenehmigung

Das Zuse-Gebäude in Bad-Hersfeld.

Ende März hatte das Verwaltungsgericht Kassel in einem Urteil entschieden, dass die Kreisstadt Bad Hersfeld den Abriss des Zuse-Gebäudes an der Dippelstraße genehmigen muss, heißt es in einer Mitteilung. Am 13. April hatte Magistrat der Kreisstadt bekanntgegeben, dass er keine weiteren rechtlichen Schritte gegen dieses Urteil unternehmen will und stattdessen Gespräche mit dem Eigentümer zur zukünftigen Gestaltung der verbleibenden Fläche aufnehmen wird. In dem Verfahren ist eine neue Entwicklung eingetreten. Das Land Hessen, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden, hat als Prozessbeteiligter mittlerweile einen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Bürgermeister Thomas Fehling erläutert die Einschätzung des Magistrates: „Wir rechnen damit, dass der Antrag des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege nicht vor dem Sommer entschieden wird. Erst dann ist klar, ob das Urteil Bestand hat oder der Rechtsstreit mit dem Investor weitergeht. Bis dahin werden wir keine Abrissgenehmigung für das Zuse-Gebäude erteilen.“ +++ pm