BA-Vorstand fürchtet Zweckentfremdung der Arbeitslosenversicherung

Nürnberg. Der BA-Vizevorsitzende Raimund Becker fürchtet, dass die Arbeitslosenversicherung verwendet werden könnte, um einen etwaigen künftigen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu finanzieren. „Wenn es darum geht, Beschäftigten unabhängig von den betrieblichen Erfordernissen die Chance zu geben, sich weiterzuentwickeln, dann kann man schon fragen, ob das nicht auch aus anderen Quellen finanziert werden sollte“, sagte Becker dem „Handelsblatt“.

Kern von Qualifizierung und Weiterbildung müssten der Erhalt und der Ausbau von Beschäftigungsfähigkeit sein. Wenn es darum geht, Beschäftigte für die digitale Arbeitswelt fit zu machen, sieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) in erster Linie die Unternehmen selbst in der Pflicht. „Wir vertreten die ordnungspolitische Auffassung, dass es zunächst mal Sache der Betriebe ist, ihre Mitarbeiter weiterzubilden“, sagte Becker dem Blatt.

Zwei Gruppen bedürften aber mehr Unterstützung: Geringqualifizierte und Ältere. Hier stelle die BA vor allem kleinen und mittleren Unternehmen 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) denkt darüber nach, die BA langfristig zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifikation umzubauen. Ihre Partei will dazu sogar einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung auch über betriebliche Erfordernisse hinaus verankern und die Arbeitslosenversicherung zu einer präventiv wirkenden Arbeitsversicherung umbauen. +++ fuldainfo

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