BA: In Gastronomie arbeiten 70 Prozent zu Niedriglöhnen

Viel zu viele Beschäftigte werden mit Niedriglöhnen abgespeist

Berlin. In der Gastronomie arbeiten rund 70 Prozent Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle von derzeit 2.100 Euro im Monat. Das geht aus einer neuen Auswertung der BA hervor, über welche die Funke-Mediengruppe berichtet. Beschäftigte in Casinos und Wettbüros erhalten demnach einen mittleren Lohn von rund 1.700 Euro brutto pro Monat: Damit liegen fast 72 Prozent von ihnen unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Bei Mitarbeitern von Friseursalons und Wäschereien sind es zwei Drittel der Beschäftigten, die weniger verdienen. Insgesamt arbeiten in den genannten Wirtschaftsbereichen 515.000 Menschen. Rund 350.000 von ihnen verdienen weniger als 2.100 Euro. Auch in der Leiharbeitsbranche ist der Anteil mit zwei Drittel Niedriglohn-Beschäftigten hoch. Somit arbeiten rund 470.000 unterhalb der Niedriglohnschwelle von den insgesamt 722.000 Beschäftigten. Im Bereich des Gebäudeservice (300.000 Beschäftigte) ist es immer noch etwa die Hälfte. Frauen sind besonders stark von Niedriglöhnen betroffen. So arbeiten 77 Prozent der Frauen in der Gastronomie zu einem Niedriglohn, bei Männern waren es 65 Prozent. Die Linken-Arbeitsmarktpolitikerin Sabine Zimmermann, die die Auswertung der Bundesagentur angefordert hatte, sagte der Funke-Mediengruppe: „Viel zu viele Beschäftigte werden mit Niedriglöhnen abgespeist.“

Die neue Bundesregierung sei in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen und gegen Niedriglöhne vorzugehen. Zimmermann verlangte, der Mindestlohn müsse auf zwölf Euro erhöht und Leiharbeit abgeschafft werden. Tarifverträge müssten leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. „Niedrigen Löhnen folgen immer niedrige Renten“, sagte Zimmermann. Altersarmut sei so programmiert. Der Maßstab für die Auswertung der Arbeitsagentur ist die sogenannte Niedriglohnschwelle. In Ostdeutschland liegt sie bei 1.673 Euro, im Westen bei 2.176 Euro. Diese Werte werden ausgehend vom mittleren Einkommen aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berechnet. Wer weniger als zwei Drittel dieses mittleren Einkommens verdient, gilt als Niedriglöhner. Basis für die Berechnung sind Bruttolöhne. Die Werte der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich auf den 31. Dezember 2016. +++