Das Landgericht Gießen hat in einem neuen Strafprozess die Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder angeordnet. Aber es ging in diesem Prozess nicht um Ayleen selbst. Ein anderes Mädchen und sexueller Missbrauch ohne Berührung standen im Fokus. Laut Urteil nahm der 32-Jährige sexuelle Handlungen an sich vor während eines Videoanrufs mit einer 13-Jährigen. Außerdem fand man kinderpornografisches Material bei ihm. Für die sexuelle Gewalt erhielt er eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten - zusätzlich ein Jahr und sechs Monate für den Besitz der Kinderpornografie. +++
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