Auskreisung Hanau – Landrat: „Nicht alles ist exakt zu kalkulieren“

Zwischenbericht zu einer möglichen Auskreisung der Stadt Hanau

Am Mittwoch (26. Juni) haben Landrat Thorsten Stolz und Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler im Haupt- und Finanzausschuss einen Zwischenbericht zur Datenerhebung für eine mögliche Auskreisung der Stadt Hanau geliefert. Der Kreistag hat dazu im Dezember als wesentliche Forderungen formuliert, dass funktionierende Verwaltungsstrukturen nicht gefährdet und die anderen 28 Städte und Gemeinden nicht belastet werden dürfen.

Ähnlich hatte es auch die Hessische Staatskanzlei in einem Schreiben im vergangenen Oktober an den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau dargestellt: Als Grundlage für eine Abwägungsentscheidung des Hessischen Landtags und „für eine Entscheidung der Hessischen Landesregierung zur Einbringung eines Gesetzentwurfs bedarf es einer umfassenden Kenntnis aller erheblichen Umstände, insbesondere der Interessen der betroffenen Gebietskörperschaften“.

Für die fachliche Beratung des Main-Kinzig-Kreises wurde die erfahrene Prognos AG zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Wie Landrat Thorsten Stolz erläuterte, geht es dabei insgesamt um die Vor- und Nachteile einer möglichen Auskreisung Hanaus aus dem Main-Kinzig-Kreis mit besonderem Blick auf das Gemeinwohl. Zudem soll die bisherige Datenerhebung des Kreises überprüft und eine nachvollziehbare Kosten-Nutzung-Bewertung durchführt werden. Eine Fertigstellung des Gutachtens wird im 4. Quartal 2019 erwartet.

„Für eine verantwortungsvolle Entscheidung brauchen wir weitgehende Klarheit über mögliche Doppelstrukturen und langfristige finanzielle Auswirkungen. Aber auch mögliche strukturelle Veränderungen werden betrachtet“, erklären Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. Intensiv beleuchtet werden die kostenintensiven Bereiche wie Personalaufwand und Pensionsverpflichtungen, Hessenkasse, Deponienachsorge und der kommunale Finanzausgleich. Der Landrat betonte aber auch: „Es wird zu keinem Zeitpunkt gelingen alle Risiken und Chancen exakt und abschließend zu kalkulieren.“

Im Zuge der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss wurde auch noch einmal die Notwendigkeit einer Modellberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs betont. Hier war das Land Hessen bislang sehr zurückhaltend und hat trotz entsprechender Anforderung hierzu noch keine Modellrechnung erarbeitet. Von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurde aber übereinstimmend festgestellt, dass eine verlässliche Kalkulation im Hinblick auf die Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich zwingend notwendig ist, um als Kreistag eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können. Hier ist das Hessische Finanzministerium gefordert, diese Berechnung vorzunehmen.

Präzise beziffert ist dagegen die verbleibende Zahlungsverpflichtung aus der Hessenkasse. Hier stehen rund 12,1 Millionen Euro auf der Rechnung an die Stadt Hanau. Beim Thema Pensionsverpflichtungen sind es rund 10,3 Millionen Euro, wobei der ermittelte Betrag am Ende von den tatsächlichen Personalübergängen abhängt. Ein sehr komplexer Bereich sind die Kosten für die Deponienachsorge, denn einen vergleichbaren Fall hat es bundesweit bisher noch nicht gegeben.

Wie Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler darlegt, ist aus diesem Grund eine besondere Prüfung nötig. „Die möglichen Kosten gehen voll zu Lasten des Kreishaushaltes und können nicht auf die Gebühren umgelegt werden. Deshalb ist es hier notwendig zu einer verbindlichen Vereinbarung mit der Stadt Hanau zu kommen, damit eine finanzielle Belastung in der Zukunft nicht zu Lasten der anderen 28 Städte und Gemeinden geht“, betont sie. Als mögliche kritische Punkte nennt sie gesetzliche Veränderungen des Nachsorgezeitraums, das Zinsrisiko, steigende Kosten für bauliche Anforderungen sowie eventuelle weitergehende Anforderungen der Aufsichtsbehörden.

Wichtig ist für Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann die Feststellung, dass eine mögliche Auskreisung der Sonderstatusstadt Hanau den Main-Kinzig-Kreis nachhaltig verändern wird. Funktionierende Verwaltungsstrukturen werden teilweise aufgebrochen und neu geordnet. Die Schaffung von rund 180 neuen Personalstellen im Bereich der Stadt mit den entsprechenden Übergängen ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Teilweise Doppelstrukturen sind aufgrund der Hanauer Entscheidung voraussichtlich nicht vollständig zu vermeiden. Das wäre dann auch bei der Betrachtung des Gemeinwohls zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund wiederholt der Main-Kinzig-Kreis seine zentralen Forderungen: Die Interessen der 418.000 Bürgerinnen und Bürger sind zu berücksichtigen – das „Gemeinwohl“ aller muss gewahrt bleiben, nicht nur das einer einzelnen Stadt. Eine Auskreisung ist nur dann umsetzbar, wenn Interessen und Pflichten ohne Emotion, sachlich und fundiert bewertet werden. Eine Mehrbelastung für die anderen Städte und Gemeinden ist nicht verhandelbar. Hier muss ein vernünftiger Interessenausgleich gefunden werden. Wenn im Herbst alle Fakten vorliegen, wird der Kreistag sich mit dem Thema erneut befassen. +++