Ausbildungsmarkt Fulda: Wer schlecht ausbildet, bleibt ohne Azubi

Zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt

Fulda. In Fulda bleiben laut der jüngsten Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt. Den 2389 betrieblichen Ausbildungsstellen stehen 1419 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. „Wer über unbesetzte Ausbildungsplätze klagt, muss qualitativ gute Ausbildungsplätze mit Perspektive anbieten! Betriebe müssen ausbildungswillig und ausbildungsfähig sein“, erklärt Kathrin Harth, Jugendbildungsreferentin der DGB-Jugend.

„Aus persönlichen Gesprächen mit Auszubildenden und entsprechenden Befragungen wissen wir, dass es erhebliche Unzufriedenheit und Mängel in der Ausbildung gibt“, so Harth. Der Ausbildungsreport der DGB-Jugend, über 13.000 Jugendliche wurden hier repräsentativ befragt, zeigt: Ein Drittel der Auszubildende verfügt über keinen betrieblichen Ausbildungsplan, regelmäßig müssen Überstunden geleistet und ausbildungsfremde Tätigkeiten ausübt werden. Dies gilt nicht nur für die den bekannten „Problem-Branchen“ wie Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Lebensmittelhandwerk, wo die Belastung der Jugendlichen oft besonders hoch ist. 34,8 Prozent aller Befragten müssen oft Überstunden machen, viele bekommen dafür weder eine Vergütung noch Freizeitausgleich. 11,2 Prozent der Auszubilden unter 18 Jahren müssen 40 Stunden oder mehr arbeiten – obwohl sie eigentlich unter dem besonderen Schutz des Jugendschutzgesetzes stehen. Die DGB-Jugend fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen, die die Jugendlichen vor Mehrarbeit und überlangen Arbeitszeiten schützen.

„Einzelne Branchen und Betriebe kommen ihrer Verantwortung nach einer guten Ausbildung nicht nach und gefährden damit die duale Ausbildung in Deutschland“, so Harth. Neben den Unternehmen sei auch die Politik in die Pflicht zu nehmen. Sie dürfe das Duale System nicht gegen die Wand fahren lassen, sondern müsse vielmehr Rahmenbedingungen für mehr Ausbildungsqualität schaffen. Wie diese aussehen sollen, steht im Positionspapier „Plan B“, das die Forderungen der Gewerkschaftsjugend zur diesjährigen Bundestagswahl enthält.

Die bestehenden Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen geändert und auch auf die Praxisphasen dualer Studiengänge angewendet werden: So ist die Lehr- und Lernmittelfreiheit einzuführen sowie die Qualität der Berufsschulen zu verbessern. Der Ausbildungsplan ist mit dem Ausbildungsvertrag verpflichtend auszuhändigen, die persönliche Eignung des Ausbildungspersonals zu konkretisieren. Mindestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung muss dem Auszubildenden die (Nicht-)Übernahme angekündigt werden. „Und auch Mitbestimmungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen gilt es auszubauen“ bekräftigt Harth. „Letzteres ist umso wichtiger, da Überstunden leider häufig immer noch Ausbildungsalltag sind. Damit muss Schluss sein, denn die Ausbildung ist ein Lernverhältnis!“ +++