Aufruf zur Teilnahme am Gaststättenförderprogramm: Bewerbungen ab 8. Februar 2023 möglich

Hessischer Landtagsabgeordneter Sebastian Müller

Auch in diesem Jahr wird die Hessische Landesregierung das Sonderprogramm zur Stärkung von ländlichen Gastronomien fortsetzen und Gaststätten im ländlichen Raum ermöglichen, sich in zwei Bewerbungsphasen vom 8. Februar 2023 bis 22. März 2023 sowie vom 01. Juni 2023 bis zum 12. Juli 2023 für das Förderprogramm zu bewerben. In diesem Jahr stehen für das Programm insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung.

„Gaststätten sind elementare Bestandteile unserer dörflichen Gemeinden, daher lohnt es sich in jeder Hinsicht ihren Erhalt und ihre wichtige Funktion als sozialen Treffpunkt zu fördern“, so Sebastian Müller, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 15 – Fulda II. „Seit Beginn des Programmes im Herbst 2021 konnte bereits eine Vielzahl von Gaststätten im ländlichen Raum von den Förderungen profitieren und so wichtige Maßnahmen, wie bauliche Investitionen oder die Beschaffung von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen, in ihren Gaststätten umsetzen.“

Bei dem Gaststätten-Sonderprogramm gilt, schnell sein lohnt sich, denn die Vergabe der Förderungen findet nach dem Windhund-Prinzip statt. „Ich wünsche allen teilnehmenden Gaststätteninhabern viel Erfolg bei der Bewerbung und empfehle ihnen bereits jetzt alle wichtigen Informationen für die Teilnahme zu beschaffen und vorzubereiten, damit eine frühe Bewerbung reibungslos funktioniert.“ +++ pm