Arnold: Umsetzung der Energiewende überhastet auf den Weg gebracht

Fulda. Zu einem ersten Meinungsaustausch und zum Kennenlernen der jeweiligen Positionen zwischen dem Vorstand der BIFuldatal e. V. und dem Fuldaer CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Walter Arnold kam es am Wochenende in Fulda. Sehr schnell einig war man sich über die Notwendigkeit einer Energiewende, die konzeptionell gut durchdacht ist, mit neuester Technik realisiert wird und die den Namen „Wende“ auch verdient. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima sei der Ausstieg aus der Atomenergie überhastet auf den Weg gebracht worden, räumte Arnold ein.

Die beiden BI-Vorsitzenden Johannes Lange und Guntram Ziepel trugen vor, dass es für eine Energiewende nicht ausreiche, wenn einfach nur Stromleitungen geplant und gebaut würden; notwendig sei es, z.B. auch Speicherfähigkeiten zu schaffen. Auch sei es ein Planungsfehler, mit der Firma TenneT ein Unternehmen mit der Planung zu beauftragen, das später die Ausführung (!) und den Betrieb (!) selbst übernehmen solle. Dies berge die Gefahr einer Selbstbedienung in sich. Da sich mit Arnold und Ziepel zwei Elektroingenieure gegenübersaßen, waren die technischen Fragestellungen und Probleme rasch geklärt.

Einige Grundfragen wurden von den Vertretern der BI Fuldatal aufgeworfen: 1. Besteht überhaupt ein grundsätzlicher Bedarf an den HGÜ-Leitungen? 2. Wenn ein Bedarf festgestellt wird, durch welchen Korridor ist dann mit Rücksicht auf Mensch und Natur eine Trasse zu führen? 3. Sind die Vorgaben des NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) aus dem Jahr 2011 bezüglich einer Freileitung mit Teilverkabelung heute technisch noch aktuell oder müssten sie modifiziert und an neue Entwicklungen der Technik angepasst werden? 4. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit sind möglich und wie sind diese in die Entscheidungen mit einzubeziehen? 5. Wie werden Entschädigungen für Wertminderungen der Immobilien in Trassennähe behandelt?

Mit Blick auf Bayern und auf den dortigen Energiedialog stellten die BI-Vertreter Fragen nach möglichen Aktivitäten der hessischen Landesregierung, weitere Handlungsvorgaben für eine Energiewende in Hessen auf den Weg zu bringen. Dies könnte unter Einbeziehung der drei zuständigen Ressorts Wirtschaft, Forschung und Umwelt geschehen. Mit der Inbetriebnahme einer Power-to-Gas-Anlage von Mainova in Frankfurt habe man gezeigt, dass es sinnvoll und praktikabel sei, neue Technologien in die Energiewende einzubinden.

Bezüglich einer gesetzlichen Regelung von Mindestabständen möglicher Hochspannungsleitungen zu Wohngebieten stehe die Aussage von Birgit Kömpel MdB (SPD) und Sabine Waschke MdL (SPD) vom 16. Januar im Raum, die hessischen Koalitionspartner CDU und Bündnis 90/Die Grünen hätten im Wirtschaftsausschuss des Landtages einen Antrag der SPD-Fraktion auf Verabschiedung einer gleichen Regelung wie in Niedersachsen (d.h. Festlegung in der dortigen Landesplanung) abgelehnt. Dies sei so nicht richtig, stellte Arnold den Sachstand dar. Zwar habe man den diesbezüglichen SPD-Antrag abgelehnt, stattdessen aber einen CDU/Bündnis 90/Die Grünen-Antrag vom 13. November letzten Jahres beschlossen, den Regionalversammlungen als Trägern der Regionalplanung zu empfehlen, die Mindestabstandsregelung von 400 Metern zu den nächsten Ortschaften in die zur Zeit in Aufstellung befindlichen Teilregionalpläne Energie aufzunehmen, weil dies schneller als mit dem Hessischen Landesentwicklungsplan umzusetzen sei und eine gleiche Rechtsqualität habe. Dies sei inzwischen in der Regionalversammlung Nordhessen bereits geschehen mit der Folge, dass ein solcher Mindestabstand von den Bürgern dort bereits jetzt einklagbar sei. Die anderen Regionalversammlungen würden dem in Kürze sicher folgen.

Abschließende Feststellungen

In folgenden Punkten des Gespräches des BI-Vorstands mit Dr. Arnold wurde weitgehend Übereinstimmung erzielt: 1. Die grundsätzliche Notwendigkeit der in Planung befindlichen HGÜ-Leitung SuedLink ist von verschiedenen politischen Persönlichkeiten (Seehofer, Aigner) in Frage gestellt worden. Diese ist gegebenenfalls erneut durch eine unabhängige Instanz zu prüfen. Dies in die Wege zu leiten ist Sache des Bundesgesetzgebers. 2. Die Unabhängigkeit einer solchen HGÜ-Planung scheint hier nicht in vollem Umfang gegeben zu sein, da Planung, Ausführung und Betrieb in einer Hand liegen (Firma TenneT). 3. Für den Fall eines festgestellten Bedarfes ist von der Bundesnetzagentur als unabhängige Instanz konzeptionell zu erarbeiten, auf welche Art dieser Bedarf gedeckt werden kann (Welcher Groß-Korridor z.B. Mitte-West oder Ost). 4. Bei den durchzuführenden bis zu 20 Antragskonferenzen muss Objektivität gewährleistet sein, d. h. deren Leitung und Protokollierung der Ergebnisse muss zwingend durch die Bundesnetzagentur erfolgen (und nicht etwa durch die Firma TenneT). 5. Die Energiewende ist gut, aber es ist dafür Sorge zu tragen, dass sie vernünftig mit optimal durchdachten Lösungen unter Berücksichtigung neuer Techniken umgesetzt wird (Speichertechnik und dezentral). 6. Unabhängig von der Frage einer noch zu überprüfenden Notwendigkeit von HGÜ-Leitungen ist das bisherige Vorgehen von TenneT zu kritisieren, weil es wenig informativ und zu wenig transparent war, stattdessen aber für viel Verunsicherung und Unruhe gesorgt hat. 7. Das NABEG muss vom Bundesgesetzgeber novelliert oder um Ausführungsbestimmungen ergänzt werden, um neue Technologien oder neue Ausführungsmethoden wie etwa eine durchgängige Erdverkabelung und Speichertechnologien zu ermöglichen (Eine durchgängige Erdverkabelung ist nach derzeitigem Stand gesetzlich nicht zulässig, obwohl technisch möglich.). Statt eines NABEG schlägt der BI-Vorstand ein ein Energiewendebeschleunigungsgesetz „EWeBeG“ vor. 8. Auch wenn die Zuständigkeiten für HGÜ-Trassenführungen vorrangig beim Bund liegen, sollte das Land Hessen Position beziehen und sich in die Diskussion einbringen. Daher wird vereinbart, das heute begonnene Gespräch alsbald auch in Wiesbaden fortzusetzen.

Großer BI-Konvent am Samstag, 14. März 2015 in Fulda

Mit allen die Energiewende betreffenden Fragen wird sich am Samstag, 14. März 2015, ein BI-Konvent in der Orangerie in Fulda befassen. Unter Einbeziehung von Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft werden sich zwischen 10.00 – 18.00 Uhr renommierte VertreterInnen aus diesen Bereichen mit Referaten und in Gesprächen zu den Bedingungen einer Energiewende äußern. Zu dieser allen Interessierten offen stehenden Veranstaltung erwartet die BIFuldatal etwa 500 Teilnehmer. Auch Dr. Walter Arnold hat sein Kommen zugesagt. +++ fuldainfo