Berlin. Der Armutsforscher Georg Cremer, bis 2017 Generalsekretär des Caritasverbandes, spricht sich für eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes aus. Er halte eine Anhebung um monatlich 80 Euro für „sinnvoll“, so Cremer, der Volkswirtschaft an der Universität Freiburg lehrt, in der Wochenzeitung „Die Zeit“. Der Hartz-IV-Satz sei mit 416 Euro plus Wohnkosten „sehr knapp bemessen“, erklärte Cremer. Dies sei unter anderem durch die Art der Berechnung zu erklären, bei der ermittelt wird, wie viel Geld Haushalte ausgeben, deren Einkommen gerade so hoch ist, dass sie ohne Grundsicherung auskommen. Von dieser Summe werden Ausgaben für Güter abgezogen, die als nicht notwendig für das Existenzminimum erachtet werden, etwa Tabak und Alkohol. Dies sei problematisch, so Cremer. „Hinzu kommt: Die Kosten für Strom sind nicht auskömmlich berechnet und in der Vergleichsgruppe sind Menschen enthalten, die eigentlich Sozialleistungen beantragen könnten, das aber nicht tun. Das zieht den Regelsatz nach unten.“ +++
In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von 2010 (Aktenzeichen 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) wurden genau diese Berechnungsmethoden kritisiert. Einer der damaligen Kläger, Herr Th. Kallay aus Eschwege legte dem Gericht detailiert den Nachweis vor, daß bei der Berechnung der Regelsätze die damalige Bundesregierung gelogen und betrogen hat, daß sich die Balken biegen.
Ergebnis: monatlich 5 EUR mehr. Ein Hohn! Damals war Ursula von der Leyen übrigens die verantwortliche Ministerin!
JEDER, der wie der Neoliberale Herr Spahn nach wie vor der Meinung ist, daß der ALG II Regelsatz zum Leben reicht oder das man den „faulen“ Hartzies die Stütze kürzen sollte, täte gut daran, dieses Urteil mal genau zu lesen!
Die Würde des Menschen gilt im Übrigen auch für Hartz IV Empfänger, Herr Spahn!
diese Meinung spricht für ihn, aber der Satz von ALG II gehört nicht nur erhöht, sondern das ganze Hartz IV System mit den bevormundenden Repressionen gehört abgeschafft zugunsten einer ordentlichen Arbeitslosenversicherung eben als Versicherungsleistung.
In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von 2010 (Aktenzeichen 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) wurden genau diese Berechnungsmethoden kritisiert. Einer der damaligen Kläger, Herr Th. Kallay aus Eschwege legte dem Gericht detailiert den Nachweis vor, daß bei der Berechnung der Regelsätze die damalige Bundesregierung gelogen und betrogen hat, daß sich die Balken biegen.
Ergebnis: monatlich 5 EUR mehr. Ein Hohn! Damals war Ursula von der Leyen übrigens die verantwortliche Ministerin!
Das nach wie vor lesenswerte Urteil findet man hier im Original:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
JEDER, der wie der Neoliberale Herr Spahn nach wie vor der Meinung ist, daß der ALG II Regelsatz zum Leben reicht oder das man den „faulen“ Hartzies die Stütze kürzen sollte, täte gut daran, dieses Urteil mal genau zu lesen!
Die Würde des Menschen gilt im Übrigen auch für Hartz IV Empfänger, Herr Spahn!
diese Meinung spricht für ihn, aber der Satz von ALG II gehört nicht nur erhöht, sondern das ganze Hartz IV System mit den bevormundenden Repressionen gehört abgeschafft zugunsten einer ordentlichen Arbeitslosenversicherung eben als Versicherungsleistung.