Arbeitsplätze Goodyear-Werk: Stadtverordnete verabschiedeten Resolution

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung waren der ermäßigte Besuch der Fuldaer Museen mit LGS-Ticket, die „kommunale Nah- und Fernwärme“, die Zielgruppenanalyse-Touristen und der Sachstand zum Thema Interkommunales Gewerbegebiet Themen.

Am 13. Mai berichteten die Fuldaer Medien darüber, dass Besucher der LGS mit ihrem Ticket oder ihrer Dauerkarte alle städtischen Museen ermäßigt besuchen können und der Eintritt in Sonderausstellungen kostenlos ist, so die Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in ihrer Anfrage. Die Fraktion wollte wissen, wie und wo genau Besucher von der Ermäßigung erfahren und warum der Ticketpreis nur ermäßigt und nicht, wie von ihr im SKA vorgeschlagen, kostenfrei gestaltet wurde. Die Fragen wurden von Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld beantwortet: An den Ticketschaltern der städtischen Museen (Vonderau Museum, Historische Räume im Stadtschloss, Villa Franz Erhard Walther und Fastnachtsmuseum) sowie auf der Webseite des Vonderau Museums wird darauf hingewiesen. Außerdem gab es zur Einführung eine entsprechende Presseberichterstattung. Einen Hinweis gibt es auch auf dem LGS Flyer „Kunst und Natur im Dialog“. "Kultur hat einen Wert, der sich auch im Preis ausdrücken muss („Was nichts kostet, ist nichts wert“). Die Eintrittspreise der Museen sind in Fulda im Vergleich zu anderen Städten moderat. Viele Besuchergruppen können bereits jetzt kostenfrei in die Museen (z.B. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) bzw. können den eintrittsfreien ersten Sonntag im Monat nutzen sowie in Bezug auf die Villa Franz Erhard Walther zusätzlich die Sonderveranstaltungen „Werk – Wein – Jazz“ besuchen.

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion fragte zum Thema „kommunale Nah- und Fernwärme“ nach. Die Antwort wurde von Stadtbaurat Schreiner (parteilos) gegeben: Aus fachlicher Sicht wird die Auffassung des hohen Potentials der Nah- und Fernwärme insbesondere auf kommunaler Ebene vertreten. Bereits jetzt wird die mögliche Umsetzung des Anschlusses an bestehende Wärmenetze, die Errichtung von neuen Wärmenetzen im Bestand bei gegebenem Anlass und im Neubau geprüft sowie bei entsprechender Eignung auch bevorzugt weiterverfolgt. Beispiele hierfür sind das existierende Netz in Ziehers, dessen Erweiterung für das Quartier im Waidesgrund sowie die anstehende Konzeption für die Arrondierung von Kämmerzell. Weiterhin wird, wie in der Pressemitteilung des benannten Gipfels auch betont, die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien seitens der Stadt Fulda angestrebt. Die Potenziale zur Versorgung mit Nah- und Fernwärme im Stadtgebiet werden bei jeder Neuerschließung sowie innerhalb der anstehenden kommunalen Wärmeplanung mit den Versorgern weitergehend untersucht.

Die SPD/Volt-Stadtverordnetenfraktion hatte Fragen zur „kommunale Wärmeplanung“ in die Sitzung eingebracht. Sie wollte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung wissen und bis wann die Stadt den kommunalen Wärmeplan erstellt habe. Auch diese Fragen wurden von Stadtbaurat Schreiner beantwortet. "Die Stadtverwaltung erstellt aktuell die notwendigen Ausschreibungsunterlagen für die kommunale Wärmeplanung. Einer Vergabe ist für den Herbst dieses Jahrs geplant. Es kann je nach Zugänglichkeit der benötigten Daten, deren Qualität und die eigentliche Erarbeitung der Planung mit der Fertigstellung Ende 2024 gerechnet werden. Die Kernbereiche der Gemeinden Künzell und Petersberg tangieren unmittelbar das Stadtgebiet Fuldas. Auf die Frage, inwieweit diese beiden Gemeinden in den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Fulda eingebunden werden, antwortete Stadtbaurat Schreiner: Der aktuelle Planungsstand der Ausschreibungsunterlagen umfasst das Stadtgebiet Fulda. Bei sich ergebenen Schnittstellen von übergeordneter Relevanz, werden auch Betrachtungen über die Stadtgrenzen hinaus erfolgen. Auf die Frage, welche Rolle die vorhandenen Gasnetze, die Biogas-Anlage der Rhönenergie, sowie eine mögliche Nutzung von bevorzugt grünem Wasserstoff spielt, sagte Schreiner: "Die vorhandene Infrastruktur findet auch in der Bestands- sowie bei den Potenzialanalysen Berücksichtigung. Bei entsprechender Eignung und ggf. Modernisierung des Leitungsnetzes ist der Betrieb mit anderen Gasen denkbar. Eine 1:1-Nachnutzung von Erdgasleitungen durch Wasserstoff wird von der RhönEnergie nach erster Betrachtung kritisch gesehen.

Eine weitere Frage der Fraktion war zum Vorkaufsrecht für das ehemalige Verwaltungsgebäude auf dem Dura-Gelände. Hier erklärte Stadtbaurat Schreiner: Zum Zeitpunkt des Verkaufs war die Vorkaufssatzung noch nicht in Kraft getreten. Bedingung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist darüber hinaus, dass zu erwarten ist, dass die Entwicklungsabsichten des Käufers im Widerspruch zu städtischen Entwicklungszielen stehen, was bei der geplanten Umnutzung des Gebäudebestandes von Büro zu Hotel nicht der Fall ist. Die Frage, wie die Stadt die weitere Entwicklung des Areals sieht und ob Planungen bestehen, sagte der Stadtbaurat: Konkrete Planungen seitens der Stadt liegen nicht vor. Ziel ist es, für das Areal in Gesprächen mit den Eigentümern eine einvernehmliche Entwicklungsperspektive zu finden.

Zielgruppenanalyse-Touristen

Die FDP-Stadtverordnetenfraktion brachte eine Frage zum Thema „Zielgruppenanalyse-Touristen“ in die Versammlung ein. Die Frage wurde von Oberbürgermeister Wingenfeld beantwortet. Auf die Frage, ob es für Fulda eine Zielgruppenanalyse der Touristen gibt, die Fulda besuchen und wie der typische „Fulda-Tourist“ aussieht, sagte der Oberbürgermeister: Damit die touristischen Angebote zielgerichtet konzipiert und vermarktet werden können, hat das Tourismusmanagement unterschiedliche Zielgruppen für Fulda anhand des Sinus-Milieus analysiert. Das SINUS-Institut ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Institut für Markt- und Sozialforschung mit Standorten in Heidelberg und Berlin. SINUS erforscht die Alltagswirklichkeit der Menschen, den soziokulturellen Wandel und seine Bedeutung für Unternehmen und Institutionen. Gemeinsam mit der Rhön GmbH und der Hessen Agentur konzentrieren wir uns primär auf das „Postmaterielle Milieu“, die engagierte-souveräne Bildungselite mit postmateriellen Wurzeln. Die Hessen Agentur hat für diese Zielgruppe eine detaillierte Personenbeschreibung ausgearbeitet. Das „Postmaterielle Milieu“ umfasst jedoch nur 12 % der Gesamtbevölkerung. Aus diesem Grund erweitern wir die Zielgruppe um folgende Gruppen: Traditionelles Milieu („Best Ager“ / 10 Prozent der Bevölkerung); Adaptiv-Pragmatische Mitte („Der moderne Mainstream und Generation Z“ / 11 % der Bevölkerung); Milieu der Performer (Business / 10% der Bevölkerung). Diese Zielgruppen haben folgende Gemeinsamkeiten: Durchschnittalter: 51 Jahre; Vorliebe für ein ausgewogene Work-Life-Balance; Schöne Dinge im Leben genießen; Interesse für Kunst, Kultur, Authentizität und Regionalität; Nachhaltigkeit und Umwelt; Konsum: bewusst, hochwertig, nachhaltig, regional und lokal; Hohe Affinität für online; Lokales Essen und Inspiration in der Stadt sowie in der Natur; Geheimtipps und Empfehlungen; Durchschnittliche Reiseausgaben: 87 Euro pro Tag (ohne Übernachtung). Das Tourismusmanagement konzentriert sich auf vier Zielgruppen. Den „typischen Fuldaer Gast“ kann es in Bezug auf die Zielgruppenanalyse nicht geben. Jedoch vereinen ihn bestimmte Werte, Eigenschaften, Ansprüche und Vorlieben. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Fulda beträgt 1,9 Tage. In den letzten 10 Jahren ist dieser Wert von 1,6 auf 1,9 angestiegen.

Auf die Frage, ob es Anstrengungen dahingehend gebe, das Fuldaer Umland (einschließlich Rhön und Vogelsberg) konzeptionell mit einzubinden, um die Unternehmensmöglichkeiten auszuweiten (Tagesausflüge u.a.) und damit die Übernachtungszahlen zu erhöhen, erklärte Wingenfeld: "Um die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Fulda langfristig zu erhöhen, sollen den Gästen vielfältige Erlebnisse sowie Reiseangebote präsentiert werden. Dies ist nur durch eine Vernetzung der unterschiedlichen Angebote möglich. Gemeinsam mit der Rhön GmbH bieten wir schon seit ein paar Jahren verschiedene Produkte an und vermarkten diese auch gemeinsam. Die Zusammenarbeit mit der Rhön GmbH hat sich in den letzten Monaten zudem intensiviert. Auch eine Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden (Petersberg, Künzell, Eichenzell, Lauterbach bis hin nach Schlitz) existiert bereits. Die Kooperationen in Bezug auf die touristische Vermarktung und Nutzung der touristischen Infrastrukturen kann jedoch noch weiter ausgebaut werden. Mit Bad Hersfeld sowie Bad Kissingen sind bereits erste erfolgreiche Projekte und Ideen umgesetzt worden. Mit dem neuen digitalen Tourismusportal der Stadt Fulda ist ein Grundstein für eine zukünftige Vernetzung und Vermarktung geschaffen worden, so dass sich der Gast über die vielfältigen Angebote ganzheitlich inspirieren lassen kann. Die Rhön GmbH und die meisten anderen Partner nutzen das gleiche System, sodass die Angebote aus der ganzen Region gemeinsam präsentiert werden können.

Interkommunales Gewerbegebiet und Fahrradweg von Bernhards nach Petersberg-Steinau

Die CWE-Stadtverordnetenfraktion fragte bezüglich des Sachstands zum Thema Interkommunales Gewerbegebiet. In der Fragestellung hieß es, ob der Magistrat die Chancen sieht, dass hier eine positive Entwicklung für die Region Fulda eingeleitet werden kann. Hierauf antwortete Stadtbaurat Schreiner: Da die Verfügbarkeit von gewerblichen Flächen sich derzeit eher im Bestandssektor ergibt als auf freien Flächen, bemüht sich der Magistrat seit geraumer Zeit, Potentialflächen zu definieren und durch Gespräche mit den Eigentümern für eine Umplanung verfügbar zu machen. Grundlage für eine Erweiterung des Angebotsportfolios ist eine mit Regierungspräsidium Kassel und Landkreis Fulda abgestimmte Analyse zu den möglichen Zuwachsraten solcher Potentialflächen im Abgleich mit allen Kommunen des Landkreises. Hierdurch sollen Kannibalisierung und Fehlentwicklungen vermieden werden. Auf Basis der Analyse erfolgen seit geraumer Zeit Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, die allerdings selten kurzfristig zu erfolgreichen Abschlüssen führen. Gleichwohl konnten dem Haupt- und Finanzausschuss bereits einige Flächenankäufe vorgeschlagen werden, die auch beschlossen wurden. Für eine Gebietsausweisung ist der Flächenzukauf bislang noch nicht ausreichend, daher werden die Verhandlungen entsprechend fortgeführt. Parallel zu einer möglichen Gebietsausweisung in der Zukunft befindet sich der Magistrat im Dialog mit Eigentümern von Bestandsliegenschaften und im interkommunalen Dialog, um die Bereitschaft und Möglichkeiten zur Bereitstellung gewerblicher Flächen zu eruieren.

Eine weitere Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion befasste sich mit dem Fahrradweg von Bernhards nach Petersberg-Steinau. Der Fahrradweg vom Fuldaer Stadtteil Bernhards nach Petersberg-Steinau ist auf der Fuldaer Seite durchaus verbesserungswürdig, heißt es in der Anfrage. Die CWE wollte vom Magistrat der Stadt Fulda wissen, ob er die Möglichkeit geboten sieht, diesen „gut genutzten Radweg“ nach Steinau zeitnah in einen besseren Zustand zu versetzen. Stadtbaurat Schreiner erklärte hierzu: Der betreffende Radweg befindet sich zum überwiegenden Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg. Von dortiger Seite wurde die Stadt Fulda im Jahr 2021 informiert, dass der richtlinienkonforme Ausbau des unbefestigten, als Radverbindung ausgewiesenen, Weges erfolgen solle. In Abstimmung zwischen der Gemeinde Petersberg, dem Landkreis und der Stadt wurde daraufhin eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, um den Ausbau des Weges auch auf Fuldaer Stadtgebiet unter Inanspruchnahme von Fördergeldern durchführen zu können. Die geplante Baumaßnahme wurde inzwischen durch die Gemeinde Petersberg öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag vergeben. Die Bauleitung erfolgt durch die Gemeinde Petersberg. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Sonderprogrammes „Stadt und Land“, nach den Richtlinien der Nahmobilität für Radwege des Landes Hessen, mit Bundesmitteln finanziell bezuschusst. Ebenso beteiligt sich der Landkreis Fulda mit 50 % an den nicht öffentlich gedeckten Kosten. Am 22.06.2023 haben die Baumaßnahmen zum Ausbau der Radwegeverbindung begonnen. In deren Verlauf wird dann auch der Abschnitt zwischen Fulda-Bernhards und der Stadtgrenze ausgebaut.

Klimaneutralität in Fulda bis 2040

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung hatten zum Thema „Klimaneutralität in Fulda bis 2040“ beim Magistrat nachgefragt. Auch hier wurde die Antwort von Stadtbaurat Schreiner ausgeführt. Das Ziel der Erstellung gemäß Ausschreibungsunterlagen ist „[…] die Erarbeitung eines umsetzungsfähigen und integrierten Gesamtkonzepts, das der Stadt Fulda und anderen Akteuren die Handlungsmöglichkeiten zur Realisierbarkeit der Treibhausgasneutralität bis 2040 unter der Betrachtung von Zuständigkeiten, Praxisnähe, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit, Nachhaltigkeit und Aufwand aufzeigt.“ Die Bestandsanalyse erfolgt nach den empfohlenen BISKO-Standards (Bilanzierungssystematik kommunal). Dies stellt eine einheitliche und vergleichbare Methodik insbesondere für Kommunen dar. Eine Frage zielte darauf ab, wann Debatte und Entscheidungsfindung über das Ziel der Klimaneutralität (oder Treibhausgas-Neutralität) in den städtischen Gremien stattfinden. Das Ziel der Treibhausgas-Neutralität bis 2040 wurde mit dem Magistratsbeschluss zur Vergabe der Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts bereits vorgegeben. Somit bemühen wir uns um eine vorgezogene Zielerreichung, so Schreiner. Auf die Frage, wer die städtische Steuerungsgruppe, die die Erarbeitung des neuen Klimaschutzkonzepts begleiten soll, besetzen soll, erklärte der Stadtbaurat: Die Lenkungsgruppe besteht aus den beteiligten Dezernenten, Vertreter des ABK und Amtsleiter bzw. deren Vertreter.

Trinkwasserspender auf der LGS

Eine Anfrage von Ute Riebold von der Gruppe Die PARTEI betraf die Trinkwasserspender auf der LGS. Riebold wollte vom Magistrat wissen, warum auf dem LGS-Gelände keine Trinkwasserspender zur Verfügung stehen, obwohl dies ihrer Meinung dort „nahezu überall ohne großen technischen Aufwand sehr leicht“ möglich wäre. Die Antwort gab Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld. In allen Parkteilen ist Gastronomie verortet, dort kann sich der Besucher mit Getränken versorgen. Das Aufstellen und sichere Betreiben der geforderten Trinkwasserbrunnen kann durch die LGS nicht geleistet werden. Brauchwasser und Trinkwasser müssen getrennt werden, hierfür ist ein erheblicher technischer Aufwand notwendig. Hier gilt zu berücksichtigen, dass die LGS eine temporäre Veranstaltung ist. Riebold stellte weiter fest, dass an fast allen dort aufgestellten WC-Containern – diese sind an das Trinkwassernetz angeschlossen – neben den Wasserhähnen Schilder mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ geklebt wurden. Ihrer Meinung nach würden Besucher damit davon abgehalten, eigene Trinkgefäße mit Wasser kostenlos nachzufüllen. Riebold weiter: Warum wird vorgegeben, das Fuldaer Leitungswasser habe keine Trinkwasserqualität? Zur Wahrung der notwendigen Hygiene sei dies nicht möglich. Der OB in seiner Antwort: Die Kombination von Toilettennutzung und Wasserangebot stellt besonders hohe Anforderungen an die ständige Einhaltung und Überwachung der Hygiene. Das kann im Unterschied zur Gastronomie nicht gewährleistet werden.

Situation im Frauenhaus

Wie es in der Anfrage AfD/Bündnis-C Fraktion heißt, lebten im Jahr 2020 36 verschiedene Frauen im Fuldaer Frauenhaus. Gleichzeitig musste man 60 Anfragen wegen Vollbelegung ablehnen. Ein entsprechender Mehrbedarf lag damit auf der Hand. Ein von uns am 12.10.2021 eingereichte Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Im vergangenen Jahr wurden 95 Frauen und 114 Kinder abgewiesen. Die Fraktion wollte unter anderem Wissen, wie der Magistrat die Zahl der abgelehnten Frauen und Kinder bewertet und welche Schlussfolgerungen für die Zukunft daraus gezogen werden.

Die Anfrage wurde von Bürgermeister Dag Wehner beantwortet. Der Beantwortung der Fragen muss eine Erläuterung zur bundesweiten Organisation der Belegung von Plätzen im Frauenhaus vorangestellt werden, so Wehner. Frauenhäuser werden in Deutschland bundesweit belegt, eine Vorhaltung von Plätzen speziell für eine Region, Landkreis oder Stadt gibt es nicht, um eine bundesweite Verteilung zu ermöglichen und Hilfe suchende Frauen unterbringen zu können. Zudem ist es zum Schutz der Frauen leider häufig erforderlich, dass diese nicht in einem wohnortnahen Frauenhaus untergebracht werden, sondern zum Schutz vor dem „Aggressor“ weiter entfernt und manchmal sogar „anonym“. Und viele Frauen wünschen wegen Bezügen in der Familie oder im Freundeskreis bewusst eine Unterbringung in einer bestimmten Region, um dort Unterstützung durch das eigene soziale Netz erhalten zu können. So sind auch im Fuldaer Frauenhaus viele Frauen untergebracht, die nicht aus der Region stammen, sondern im Rahmen der bundesweiten Vermittlung entweder gezielt nach Fulda wollten oder den Platz genommen/bekommen haben, weil dieser gerade zum Zeitpunkt der Anfrage frei war. Und umgekehrt: Frauen (mit Kindern) aus Fulda, die im Frauenhaus Fulda anfragen, tun dies häufiger, indem sie das Frauenhaus Fulda als Anlauf- bzw. Lotsenstelle nutzen, um über das Frauenhaus einen Platz im bundesweiten Netzwerk zu finden, weil sie aus Angst vor dem Partner zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht in der Region bleiben wollen oder können. Das bedeutet im Blick auf die Statistik, dass die Zahl der nicht aufgenommenen Frauen und Kinder überhaupt keinen Rückschluss auf den Versorgungsbedarf gerade für Frauen (mit Kindern) aus Fulda zulässt, weil sich in dieser Zahl auch viele Frauen (mit Kindern) aus der bundesweiten Suche befinden. Es wird mit dieser Darstellung der Belegungs- und Nachfragepraxis nach Plätzen im Frauenhaus deutlich, dass eine regionale oder lokale Betrachtungsweise weder hilfreich noch sinnvoll ist. Mit Inkrafttreten der „Istanbul Konvention“ am 1.2.2018 ist Deutschland nach Art. 23 verpflichtet, den Schutz von Frauen vor (häuslicher) Gewalt sicherzustellen, wozu auch eine bundesweit ausreichende Zahl von Frauenhausplätzen gehört. Weder Bundes- noch Landesregierung haben hierzu Vorgaben gemacht, wie viele Frauenhausplätze in welcher Region zur Verfügung stehen müssen, und Bund und Land haben trotz der Ausweitung der Landesmittel keine vollumfängliche Finanzierung geregelt, so dass es aktuell vor allem an den Kommunen oder Trägern vor Ort hängt, ob und wie viele Plätze in Frauenhäusern vorgehalten werden. Das verbleibende finanzielle Defizit des vom SKF betriebenen Frauenhaus Fulda teilen sich aktuell Landkreis, Bistum und Stadt je zu einem Drittel.

Wie oben dargestellt, fördert die Stadt freiwillig mit dem Frauenhaus Fulda einen kleinen, aber wichtigen Baustein im Rahmen einer bundesweiten Verantwortung und leistet somit mehr als viele Landkreise und Städte, in denen überhaupt kein Frauenhaus existiert. Der Stadt ist dabei bewusst, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Förderung so auszugestalten, dass nur Frauen aus Fulda hiervon profitieren, so dass aufgrund der bundesweiten Verteilung überregional Frauen in Fulda anfragen und dann belegen, so dass für Fuldaer Frauen in der konkreten Situation nicht immer ein Platz zur Verfügung steht. Die Zahl der abgelehnten Anfragen lässt zudem nicht automatisch folgern, dass diese Frauen keinen Platz in einem Frauenhaus gefunden haben. So geht z.B. das zuständige Hessische Sozialministerium gemäß einer Rückmeldung vor einiger Zeit davon aus, dass hessenweit eine ausreichende Kapazität von Frauenhausplätzen zur Verfügung steht. Ein weiterer bei der Beurteilung zu berücksichtigender Aspekt ist, dass Anfragen beim Frauenhaus in der Regel ad-hoc erfolgen und umgehend befriedigt werden müssen und aufgrund der Problemlagen der Frauen keine „Wartelisten“ bestehen können. Das wird auch daran erkennbar, dass trotz der großen Zahl der nicht aufgenommenen Frauen das Frauenhaus Fulda eine Auslastung der Plätze in 2022 nur zwischen 70 – 100% bestand, es also immer wieder auch zu Phasen kommt, in denen Aufnahmen umgehend möglich sind oder gewesen wären. Der SKF kann keine genauen Angaben über die Herkunft der nicht berücksichtigten Angaben machen, weil sich der Wohnort bei der Anfrage nicht immer klar herausstellt. Eine Auswertung für das Jahr 2020 hat ergeben, dass von den 62 in dem Jahr abgelehnten Frauen 15 aus dem Stadtgebiet stammten. Frauen, die nicht aufgenommen werden können, werden durch das Frauenhaus nicht einfach abgelehnt, sondern die Träger der Frauenhäuser sind so untereinander vernetzt, dass die Frauen, die nicht aufgenommen werden können, dabei unterstützt werden, einen Platz in einem anderen Frauenhaus zu finden, ohne dass statistisch erfasst wird, ob und in welcher Weise dies immer erfolgreich gelingt. Das heißt, es gibt keine Erfassung, ob diese Frauen in einem anderen Frauenhaus untergekommen sind oder für sich eine andere Lösung wie Zuflucht in ihren Herkunftsfamilien oder bei Freundinnen oder Freunden gefunden haben. Trotz der dargestellten Notwendigkeit, bei der Bewertung der Zahlen die Rahmenbedingungen einzubeziehen, und trotz der „Problematik“ der bundesweiten Belegung befinden sich Stadt und Landkreis in Gesprächen mit dem SKF, um zeitnah die Platzzahl von 16 auf 20 zu erhöhen, um so noch mehr Frauen aus der Region die Chance zu bieten, einen Platz im Frauenhaus Fulda zu bekommen. Außerdem beraten wir mit dem SKF über Möglichkeiten, die Arbeit des Frauenhauses so konzeptionell zu erweitern, dass Übergangswohnmöglichkeiten (sogenannte „second stage“) geschaffen werden.

Am Ende der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung haben alle Mitglieder der Versammlung auf eine Initiative der Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN parteiübergreifend eine gemeinsame Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze des Goodyear-Werkes am Standort in Fulda verabschiedet. Die Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann (CDU) deutete dies als „starkes Zeichen“ und „wichtige Botschaft“ insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Werkes. Goodyear plant am Fuldaer Standort mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze abzubauen. Die nächste Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause ist auf Montag, den 25. September 2023, um 18.00 Uhr, im Fürstensaal des Stadtschlosses datiert. Zuvor werden sich die Stadtverordneten auf dem „Parlamentarischen Abend“ am 8. September wiedersehen. +++ nh/ja


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