Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, im Fall einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise konsequent auf das Instrument der Kurzarbeit zu setzen und dafür zusätzliches Geld zu mobilisieren. "Wenn die wirtschaftliche Krise weiter eskalieren sollte, stehen wir mit der Kurzarbeit an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"In diesem Fall werde ich mit dem Bundesfinanzminister selbstverständlich über Geld reden", fügte er hinzu. "Die Bundesagentur für Arbeit wird jederzeit handlungsfähig bleiben." Wenn es darauf ankomme, sei man da, kündigte Heil an. "Kurzarbeit kann und wird einen wichtigen Beitrag leisten, um uns am Arbeitsmarkt auch durch diese Krise zu bringen." Auf die Frage nach der Finanzierung sagte er, die Koalition habe das Ziel vereinbart, die Schuldenbremse einzuhalten und den Haushalt entsprechend aufgestellt. Der Bundesarbeitsminister sagte aber auch: "Die Frage, ob es gelingt, die Schuldenbremse im kommenden Jahr einzuhalten, entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern die wirtschaftliche Lage."
Heil kündigt bei Arbeitszeiterfassung "praxisnahe" Lösungen an
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung Lösungen angekündigt, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar seien. "Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das sehr weitreichende Folgen hat", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" weiter. Welche Konsequenzen sich daraus für den Gesetzgeber ergäben, prüfe man gerade, fügte er hinzu. "Danach werde ich Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung machen", so der Minister. "Ich werde Vorschläge machen, die Flexibilität ermöglichen und die praxisnah sind", sagte Heil. Es gehe darum, zu verhindern, dass Mitarbeiter "ausgebeutet werden oder sich selbst ausbeuten und damit ihre Gesundheit gefährden", sagte er. "Aber keine Angst: Wir werden vernünftige Lösungen finden, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind." Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Woche entschieden, das s in Deutschland für Arbeitgeber eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten besteht. Das Gericht begründete dies mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem so genannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. +++
