Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, er wolle beim angekündigten Gesetz für ein Recht auf Homeoffice die Erfahrungen der Coronakrise berücksichtigen, und präzisierte seine Pläne. „Die derzeitige Situation führt uns deutlich vor Augen, dass Arbeitnehmer im Homeoffice genauso geschützt werden müssen wie im Betrieb“, sagte Heil den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Es dürfe und werde „keinen Zwang zum Homeoffice geben. Auch zu Hause muss gelten: Niemand muss rund um die Uhr erreichbar sein“, so der SPD-Politiker weiter. Die Coronakrise mache eines deutlich: „Arbeit im Homeoffice funktioniert – in einem viel höheren Maß, als viele Arbeitgeber dachten“, so der Arbeitsminister.
Natürlich gelte auch künftig: „Der Bäcker kann kein Recht auf Homeoffice bekommen, weil er die Brötchen nicht zu Hause backen kann“, sagte Heil. Aber für die, die zu Hause arbeiten könnten und wollten, werde es einen Rechtsanspruch geben. Zur Kritik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an dem Vorhaben sagte der SPD-Politiker: „Ich kenne viele Unternehmer, die wissen, dass das Angebot von Homeoffice Teil einer modernen Arbeitswelt ist.“ Diese „fortschrittlichen Kräfte“ würden den Arbeitgeberverbänden „sicher erklären, dass man von Arbeitnehmern nicht immer nur Flexibilität abfordern kann, sondern sie ihnen auch ermöglichen muss“, so Heil. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), sagte, der Vorstoß des Arbeitsministers, Homeoffice „auch nach der Krise zu ermöglichen“, sei „gut und richtig“. Für mobiles Arbeiten und Homeoffice brauche man „Regeln: gesetzlich, in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.“ Ungeregelt führe mobiles Arbeiten „zu unbezahlten Überstunden und Dauerstress“, so das DGB-Vorstandsmitglied weiter.
Entscheidend sei, „dass die Arbeitszeit auch zu Hause vollständig erfasst und vergütet und das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit eingeh alten wird“, sagte Buntenbach den Zeitungen. „Homeoffice sollte für die Beschäftigten nach der Krise auf jeden Fall freiwillig bleiben. Der betriebliche Arbeitsplatz muss erhalten bleiben, denn eine klare Trennung von Beruf und Privatleben ist vielen Beschäftigten sehr wichtig“, so das DGB-Vorstandsmitglied weiter. Das „wilde“ Homeoffice während der Pandemie zeige, „was man wirklich nicht wollen kann: Mobiles Arbeiten und Kinderbetreuung gleichzeitig.“ Es klappe „einfach nicht, während einer Telefonkonferenz Kinder zu betreuen, beschulen und zu bekochen“, sagte Buntenbach den Zeitungen des „RND“. Und wenn beim Arbeiten zu Hause ein Unfall passiere, müsse der versichert sein. +++