Arbeitsminister bleibt im Grundrenten-Streit hart

Die Grundrente wirkt zielgenau

Hubertus Heil (SPD)
Hubertus Heil (SPD)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) pocht vor der Sitzung des Koalitionsausschusses an diesem Mittwoch auf eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. „Die Rentenversicherung kennt keine Bedürftigkeitsprüfung, darum sieht mein Plan diese auch nicht vor“, sagte Heil dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Drei bis vier Millionen Menschen, die aufgrund niedriger Löhne keine auskömmliche Rente erzielen, hätten unseren Berechnungen zufolge etwas von dieser neuen Rente – drei Viertel davon sind übrigens Frauen.“ Vorwürfe aus der Union, er wolle Rentenpolitik mit der Gießkanne betreiben, wies Heil zurück. „Die Grundrente wirkt zielgenau und setzt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele um: Lebensleistung anerkennen, Altersarmut vermeiden“, sagte der SPD-Politiker. Es gehe um erworbene Ansprüche, „die wir in der Rentenversicherung besser bewerten wollen“. Heil sagte, wer sein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt habe, solle nicht gezwungen sein, als Rentner zum Sozialamt gehen zu müssen: „Von der Grundrente würden etwa Frisörinnen, Lagerarbeiter, Paketboten und Altenpflegehelferinnen profitieren, die in ihrem Leben einfach nicht genug verdient haben, um eine auskömmliche Rente zu erzielen.“

Heil will Gesetzentwurf zur Grundrente im Mai vorlegen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will laut eines Zeitungsberichts spätestens im Mai einen Gesetzentwurf zur Grundrente vorlegen. Noch vor der Sommerpause solle dieser durchs Kabinett gehen, berichtet die „Bild-Zeitung“ unter Berufung auf eigene Informationen. Unterstützung erhält Heil für diesen Zeitplan inzwischen auch aus Reihen der Union. „Die Grundrente kann und muss dieses Jahr beschlossen werden“, sagte der CDU-Landesvorsitzende in Thüringen, Mike Mohring, der Zeitung. Sogar beim Streitthema „Bedürftigkeitsprüfung“ zeichne sich innerhalb der Großen Koalition eine Kompromisslinie ab: eine „Prüfung light“. Demnach solle bei Renteneintritt lediglich geprüft werden, über welches Haushaltseinkommen ein Rentner verfüge. Nicht angerechnet werden solle hingegen das Eigenheim sowie Vermögen wie Lebensversicherung oder Auto. „Das Eigenheim muss verschont bleiben“, so Mohring weiter. Ähnlich äußerte sich Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU): „Wir sollten bei der Bedürftigkeitsprüfung weniger auf das Vermögen oder das Immobilieneigentum an sich, sondern vielmehr auf das tatsächliche Einkommen schauen“, sagte Laumann der Zeitung. Heil hatte sein Grundrenten-Konzept ganz ohne Prüfung der Bedürftigkeit vorgelegt. +++