Arbeitsmarkt in Hessen: Dämonisierung des Mindestlohns unbegründet

Wiesbaden. Die Arbeitsmarktdaten für den Monat Januar 2015 im Bezirk zeigen aus Sicht des DGB Hessen-Thüringen, dass die Dämonisierung des Mindestlohns seitens der Gegner unbegründet ist. „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beeinträchtigt weder die wirtschaftliche Konjunktur, noch lähmt die Lohnanstandsgrenze den Arbeitsmarkt“, stellt die Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing, fest.

Dass die Arbeitgeberseite dennoch in weiten Teilen nicht müde werde, den Mindestlohn schlecht zu reden, zeigt die aktuelle Debatte um vermeintlich ausufernde Dokumentationspflichten, so Kailing. „Viele der Anruferinnen und Anrufer bei der DGB-Mindestlohn-Hotline berichten von Umgehungsversuchen ihrer Arbeitgeber, besonders im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Nicht nur die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit wird gesetzeswidrig umgangen, auch Arbeitsverträge werden manipuliert. Die Verbesserung durch den Mindestlohn besteht für viele Minijobberinnen und Minijobber nun aber einmal darin, dass es auf die Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Stunden ankommt. Deshalb sehen wir in der Dokumentationspflicht das Kernstück einer wirkungsvollen Kontrolle. Sie darf nicht eingeschränkt werden.“

Kailing warnt darüber hinaus erneut vor dem Drehtüreffekt für langzeitarbeitslose Menschen. Es sei ein großer Fehler gewesen, diese zu Beginn einer Beschäftigung vom Geltungsbereich des Mindestlohns auszunehmen. „Von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die der gesetzliche Mindestlohn sechs Monate lang nicht gelten soll, kann nicht erwartet werden, dass sie motiviert eine Arbeit suchen und aufnehmen. Sie müssen damit rechnen, nach Ablauf dieser Frist wieder entlassen zu werden. Es wird nicht wenige Arbeitgeber geben, die versuchen, dieses Schlupfloch für sich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr schwierig, der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit entgegen zu treten.“ +++ fuldainfo