Bad-Salzschlirf. Alle Anstrengungen der Mitarbeiter, den technischen Schaden zu beheben, haben nicht zum Erfolg geführt. Irreparable Schäden an der Technik und bauliche Mängel haben zu dem Entschluss geführt die Therme nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung einer neuen Enteisungsanlage lassen sich bei dem baulichen Zustand nicht rechtfertigen. Eine solche Entscheidung zu treffen ist allen Beteiligten sehr schwer gefallen. Dies ist in der 180- jährigen Geschichte des Heilbades Bad Salzschlirf ein tiefer Einschnitt für den Kur- und Tourismusstandort. Nachdem noch in der vergangenen Woche eine Reparatur der 40 Jahre alten Enteisungsanlage wahrscheinlich war, ist nunmehr bei Wieder- Inbetriebnahme der Anlage ein weiterer Defekt aufgetreten, der sich aufgrund der Kompliziertheit nicht reparieren lässt.
Der Neubau der Therme ist die mit Abstand größte Investition der Gemeinde der letzten Jahrzehnte. Dies geht nur mit Fördergeldern. Das gemeinsame Ziel von Bürgermeister und Gremien ist es, eine Förderung von mindestens 50 % zu erhalten. Rathauschef Kübel konnte dazu in der Gemeindevertretersitzung erste Erfolge vermelden. Gleichzeitig bat er um Verständnis, dass diese Gespräche nicht öffentlich geführt würden. Er versicherte den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, Hoteliers und Vertretern des örtlichen Handels, dass er sich intensiv mit Lösungen beschäftige. Er habe mit den Gremien unterschiedliche Varianten erarbeitet und im April ein Konzept vorgelegt, wie die Umsetzung auch mit einem fachkompetenten, finanzstarken Partner erfolgen könnte. Die Umsetzung ist derzeit in vollem Gange, man erwarte zum Jahresende konkrete Ergebnisse.
Gemeinsam mit den Hotels und Beherbergungsbetrieben wurden Sofortmaßnahmen entwickelt, um die Folgen der Schließung zu minimieren. So wurde ein Pendelverkehr nach Herbstein in die dortige Therme eingerichtet. Auch mit dem Lauterbacher Schwimmbad solle eine Kooperation erarbeitet werden. Käufer von Mehrfachkarten und Gutscheinen mit einem Ausstallungsdatum ab 01.01.2013 können über die Touristinfo Bad Salzschlirf die Erstattung beantragen. Die Antragstellung zur Rückerstattung ist bis 30.09.2018 möglich. Ein entsprechendes Antragsformular steht auf der Website der Touristik und Service GmbH, www.bad-salzschlirf.de zum Download bereit und ist auch in der Tourist-Information, Lindenstraße 6 erhältlich. +++

Hinterlasse jetzt einen Kommentar