Anträge für „Ins Freie!“ können gestellt werden

Von heute an können Kulturveranstalter Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Das Programm ist ein Bestandteil des zweiten Kulturpakets im Volumen von insgesamt 30 Millionen Euro, heißt es in einer Pressemitteilung. Zu diesem gehören außerdem Brückenstipendien für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Spielstätten sowie eine Unterstützung für Kulturverbände bei der Beratung zu Corona-Hilfen.

Insgesamt zehn Millionen Euro Unterstützung

„Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen werden im Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden können. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung von Open-Air-Veranstaltungen groß ist, werden wir Veranstalterinnen und Veranstalter mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützen“, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Dabei möchten wir die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigen, um einmal aufgebaute Bühnen und Strukturen möglichst gut nutzen zu können. Lassen Sie uns diesen Sommer als eine besondere Zeit wahrnehmen, in der Konkurrenz und Wettbewerb unter Veranstaltenden zurücktreten hinter dem Wunsch, möglichst viel Kunst und Kultur unter freiem Himmel zu ermöglichen. Damit wir alle zusammen einen kulturell reichen und bereichernden Sommer feiern können.“

Erste Programmlinie: geübte Veranstalter mit größeren Projekten

Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 Euro beantragen. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden, denn gerade in Städten ist es oft schwer, über längere Zeit an einem Standort zu spielen, ohne in Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu kommen. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein.

Zweite Programmlinie: kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter

Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft.

Dritte Programmlinie: Open-Air-Kinos

Die dritte Förderlinie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos. Hier können entweder Kinos selbst initiativ werden oder freie Veranstalter einen Antrag stellen, wobei in der Regel Kinos als Mitveranstalter beteiligt werden müssen. Die Planungen für das diesjährige SommerWanderKino Hessen beginnen nach Ostern. Kinos, Kommunen und andere Interessierte können sich an das Film- und Kinobüro Hessen wenden. ++ pm