Anklageerhebung im Entführungsfall WÜRTH

Möglicherweise noch weitere unbekannte Personen involviert

Justiz

Fulda. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat nunmehr Anklage wegen des dringenden Verdachts des erpresserischen Menschenraubes gegen den 48 Jahre alten Angeschuldigten erhoben. Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Gießen wird in den kommenden Wochen anhand des umfangreichen Aktenmaterials über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Zuge der im Juni 2015 erfolgten Entführung von Markus Würth ein Lösegeld in Höhe von 3 Millionen Euro verlangt, also einen erpresserischen Menschenraub begangen zu haben. Im Verurteilungsfalle droht dem Beschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren.

Der Mitte März 2018 stattgefundenen Festnahme des Tatverdächtigen waren umfassende Ermittlungen der Kriminalpolizei in Fulda vorausgegangen. Insbesondere wurden eine Vielzahl von Zeugen vernommen, Funkzellendaten ausgewertet und eine Öffentlichkeitsfahndung mit einer Stimmsequenz initiiert. Polizeilich beauftragte Sprachwissenschaftler der Philipps-Universität Marburg stellten letztlich fest, dass es sich bei der Stimme des Angeschuldigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Täterstimme handelt.

Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte hat eine Tatbeteiligung bislang bestritten. Derzeit schweigt er zu den Vorwürfen. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in die Entführung noch weitere unbekannte Personen involviert waren. Die Ermittlungen hierzu dauern an. +++