Die Staatsanwaltschaft Gießen hat sich erstmals auf Anfrage zu einem Fall von Kinderpornografie geäußert, der sich bereits im März dieses Jahres in Lauterbach (Vogelsbergkreis) ereignet hatte. Warum die Behörde erst jetzt Stellung bezieht, blieb offen. Offiziell hieß es, man habe die laufenden Ermittlungen nicht gefährden wollen.
Am 19. März war es in Lauterbach zu einem großangelegten Polizeieinsatz gekommen, der für erhebliches Aufsehen sorgte. Polizei, Kriminalpolizei und Ordnungsamt durchsuchten das Wohnhaus und den Garten eines 43-jährigen Mannes. Dabei wurden nach Angaben der Ermittler verschiedene Datenträger mit kinder- und jugendpornografischem Material sichergestellt. Auch Metalldetektoren und Spürhunde kamen zum Einsatz.
Wie Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher Volker Bouffier mitteilte, wurde gegen den Mann inzwischen Anklage vor dem Amtsgericht Alsfeld erhoben. Dem 43-Jährigen werden sexueller Missbrauch von Kindern sowie der unerlaubte Besitz kinderpornografischer Inhalte zur Last gelegt. Der Tatverdächtige befindet sich seit dem 12. Juni 2025 in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung soll voraussichtlich am 3. Dezember 2025 stattfinden. +++
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