Wiesbadener Erklärung der Mitgliederversammlung des Hessischen Landkreistages
Die Mitgliederversammlung des Hessischen Landkreistages richtet diese Erklärung an das Land Hessen und stellt fest:
1. Die Haushaltslage der hessischen Landkreise ist alarmierend. Flächendeckend drohen Millionendefizite für das Haushaltsjahr 2025.
2. Aufgebaute liquide Rücklagen mussten die hessischen Landkreise für den laufenden Verwaltungsbetrieb einsetzen und werden mit Ablauf des Jahres 2024 fast vollständig verbraucht sein.
3. Eine wiederholte flächendeckende Kreisumlagenerhöhung droht und wird zum Flächenbrand der Kommunalfinanzierung bei den hessischen Städten und Gemeinden führen. Die festen Ausgabenverpflichtungen sind durch die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erhebenden Kreisumlagen nicht mehr zu decken, da diese selbst notleidend sind.
4. Ansprüche an staatliches Handeln müssen dringend an die vorhandenen Ressourcen angepasst werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den massiven Anstieg im Bereich der sozialen Transferleistungen.
5. Den Landkreisen fehlt insbesondere angesichts enormer Transferleistungen in die soziale Sicherung jeglicher Handlungsspielraum. Die immer weitergehende Regelungsdichte der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben führt dazu, dass den Kommunen kaum noch sachliche Gestaltungspielräume bleiben. Die Landkreise sind im hohen Umfang zur Erfüllungsebene für Aufgaben geworden, die auf Bundes- und Landesebene generiert werden.
6. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der hessischen Kreisebene ist kollektiv gefährdet, wenn übertragende Aufgaben nicht auskömmlich finanziert werden. Die verfassungsrechtliche Verantwortung hierfür trägt dafür das Land.
7. Die Krise der Kommunalfinanzierung wird sich zu einer gesamtstaatlichen Krise ausweiten, wenn die Bürgerinnen und Bürger in die unmittelbare Finanzierungsverantwortung der staatlichen Leistungserweiterung genommen werden.
Die Mitgliederversammlung des Hessischen Landkreistages fordert vom Land Hessen:
1. Wie bereits seitens des Hessischen Staatsgerichtshofes im Rahmen seines „Alsfeld-Urteils“ festgestellt, ist den Landkreisen durch das Land Hessen eine aufgabenadäquate und somit vollumfänglich kostendeckende Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen, die zudem Raum zur Gestaltung von Aufgaben im Zuge der verfassungsrechtlich garantierten Kommunalen Selbstverwaltung lässt.
2. Die Landkreise fordern, dass der kommunalen Ebene mit der Übertragung zusätzlicher Aufgaben sei es durch EU, Bund oder Land zugleich eine kostendeckende finanzielle Ausstattung zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist das Land Hessen direkter Anspruchsgegner der kommunalen Ebene. Das Land ist aufgefordert, gegenüber dem Bund seine hieraus resultierenden Verpflichtungen geltend zu machen.
Faktenpapier zur Wiesbadener Erklärung
Die Haushaltslage der Hessischen Landkreise ist alarmierend. Der Hessische Landkreistag hatte bereits im vergangenen Jahr auf die „Zeitenwende“ im Bereich der hessischen Kommunalfinanzen mit Nachdruck hingewiesen. Im Zentrum der Mitgliederversammlung 2023 hatte das Präsidium ein finanzpolitisches Forderungspapier formuliert, welches die Kernforderungen an das Land Hessen adressierte. Zudem wurde aus der Analyse des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung drei konkrete Handlungsfelder (Flucht und Migration, ÖPNV und Krankenhäuser) benannt und dringender Handlungsbedarf angemeldet. Die Forderungen und Hinweise des Hessischen Landkreistages fanden dahingehend keine ausreichende Berücksichtigung, dass eine tatsächliche Verbesserung der Haushaltslage erkennbar wäre. Die aktuell im Raum stehenden Entscheidungen rund um die Haushaltsplanung des Landes Hessen für das Jahr 2025 und die damit verbundene Entwicklung der Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich werden richtungsweisend für die hessischen Kommunalfinanzen und die kommunalpolitischen Auswirkungen für die kommenden Jahre sein.
Dabei wird ausdrücklich auf folgende Rahmenfakten hingewiesen:
1. Haushaltsvollzug 2024 – weitere Verschlechterung droht
Die Hessischen Landkreise planten für das Haushaltsjahr 2024 mit einem dreistelligen Millionendefizit im ordentlichen Ergebnis (rund 270 Mio. €1 ) und im Finanzhaushalt (rund 390 Mio. €). Die Haushalts- und Finanzplanung wurde unter der Annahme der Orientierungsdaten auf der Basis der Mai-Steuerschätzung 2023 vorgenommen. Die damaligen Erwartungen werden sich nicht realisieren. Zudem wurde, bei aufsichtsrechtlicher Akzeptanz, der Bereich Asyl und Migration überwiegend aufwandsneutral eingeplant. Aufgrund der bisher nicht gewährten pauschalen Bundesmittel wird sich auch diese Annahme nicht realisieren. In einer vom Hessischen Landkreistag durchgeführten Umfrage zum Haushaltsvollzug 2024 wurde deutlich, dass die hessischen Landkreise ihr Planergebnis um weitere 160 Mio. € (ordentliches Ergebnis) und 125 Mio. € (Finanzhaushalt) verschlechtern werden. Kommt es bis Jahresende nicht zu weiteren Landeszuweisungen wird der noch zu Beginn des Jahres vorhandene Bestand an ungebundener Liquidität verbraucht sein. Diese hessenweite Betrachtung berücksichtigt nicht individuell deutlich schlechtere Haushaltssituationen in einzelnen Landkreisen.
2. Haushaltsplanung 2025 – Multifaktorieller Anstieg der Aufwendungen
Die Haushaltsplanung im Haushaltsjahr 2025 wird durch weitere erhebliche Steigerungen in einzelnen Produktbereichen gekennzeichnet sein. Seit dem Jahr 2016 haben sich die Zuschussbedarfe in folgenden ausgewählten Bereichen der hessischen Landkreise folgendermaßen prozentual gesteigert:
Bereits jetzt sind weitere Aufwandssteigerungen in den einzelnen Produktbereichen erkennbar. Die Landkreise melden weitere Fallzahlensteigerungen in fast allen Bereichen der sozialen Transferleistungen, insbesondere in den Bereichen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, der Grundsicherung im Alter und den Leistungen nach dem SGB II. Zudem hat der Landeswohlfahrtsverband bereits in seiner Feststellung der Eckwerte für das Haushaltsjahr 2025 einen Mehrbedarf von insgesamt über 130 Mio. € angemeldet. Er prognostiziert außerdem in den Folgejahren weitere Mehrbedarfe von jährlich 100 Mio. €. Die bereits rechtskräftigen Anpassungen in den Bereichen der Beamtenbesoldung und der Tarifanpassungen müssen ebenfalls umgesetzt werden. Bereits jetzt ist klar, dass durch den Haushaltsvollzug 2024 und den bekannten Plangrößen für das Haushaltsjahr 2025 eine auskömmliche Kommunalfinanzierung nur durch einen wirksamen Aufwuchs der Landeszuwendungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches sichergestellt werden kann.
3. Finanzierungssaldo mehr als nur Warnsignal
Das Hessische Statistische Landesamt hat in seiner Veröffentlichung zur Entwicklung der Finanzierungssalden der hessischen Kommunen festgestellt, dass der Finanzierungssaldo bei den hessischen Landkreisen abgestürzt ist. Mit einem Defizit von über 300 Mio. € im Jahr 2023 erreicht der Finanzierungssaldo das schlechteste Ergebnis der letzten zehn Jahre. Das Statistische Landesamt hat dabei insbesondere auf den exponentiellen Anstieg im Aufwandsbereich hingewiesen.
4. Abhängigkeit von Landeszuweisungen aus dem Finanzausgleich
Die Finanzierung der hessischen Landkreise ist abhängig von den Zuweisungen des Bundes und des Landes. Die Landkreise verfügen über keine wesentlichen eigenen Ertragsarten. Über die Kreisumlage partizipieren die Landkreise an den dem kommunalen Finanzverbund zustehenden Steuereinnahmen. Der Logik folgend wird deutlich darauf hingewiesen, dass bei sinkenden Landeszuweisungen eine stärkere Belastung des Finanzverbundes die Folge ist. Die Finanzausgleichsmasse hat sich auf der Basis der Festbetragsregelung für das Jahr 2024 auf ein Niveau von 6,935 Mrd. € entwickelt. Dabei ist herauszustellen, dass aufgrund der in § 70b (4) HFAG geregelten Revisionsklausel der KFA 2024 entsprechend den gesetzlichen Grundlagen gerechnet wurde. Die Bedarfsrechnung hat ein KFA-Volumen in Höhe von knapp 7,3 Mrd. € ergeben. Der sich aus der Revisionsrechnung ergebene KFA-Mehrbedarf wurde auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt. Das Land hat mit den Orientierungsdaten im Finanzplanungserlass für das Haushaltsjahr 2024 und im Gemeindefinanzbericht für das Jahr 2023 den Aufwuchs des KFA-Volumens auf 7,476 Mrd. € angekündigt, was im Vergleich zur Bedarfsberechnung für das Jahr 2024 einen leichten Aufwuchs bedeuten würde. Aufgrund der bekannten Rahmenbedingungen zur Haushaltsplanung der hessischen Landkreise für das Haushaltsjahr 2025 wird deutlich, dass dieser prognostizierte Aufwuchs in keinem Fall unterschritten werden kann.
5. Kein eigenes Konsolidierungspotential
Die Landkreise vollziehen fast ausschließlich Pflicht- und Weisungsaufgaben. Selbst wenn Wirtschaftlichkeitspotentiale bei der Ausführung von pflichtigen Aufgaben bestehen würden, ist daraus kein relevantes Konsolidierungspotential ableitbar. Dies haben auch die Ergebnisse der Haushaltsberatungen unter Beteiligung des HMdF und des HMdI gezeigt.
6. Haushaltsgenehmigungen flächendeckend problematisch
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Haushaltsgenehmigung nach aktuellem Kommunalrecht werden durch die zu erwartenden Rahmenbedingungen faktisch im Jahr 2025 flächendeckend nicht zu erfüllen sein. Erleichterungen im haushaltsrechtlichen Verfahren werden zwangsläufig neue Liquiditätskredite nach sich ziehen, was unter finanzwissenschaftlichen Aspekten und der Generierung von Zukunftslasten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden kann.
7. Hebesatzentwicklung und Finanzverbund
Bereits im Jahr 2024 mussten die hessischen Landkreise einen kumulierten Hebesetzanstieg von Kreis- und Schulumlage von knapp 2 v. H.6 berücksichtigen. Nach aktueller Einschätzung wird für das Haushaltsjahr 2025 eine nochmalige deutliche Anhebung der Hebesätze unumgänglich sein und den Finanzdruck im kommunalen Verbund zusätzlich erhöhen. Die kommunale Finanzierung muss dabei immer im Verbund gedacht werden. Ein rechtliches Auseinandersetzen zwischen kreisangehörigen Kommunen und Landkreisen wird keine grundsätzlichen Probleme der Finanzausstattung lösen.
8. Vorsicht: Dreifache Verschiebungswirkung zulasten des ländlichen Raums möglich
In den kommenden zwei Jahren werden drei Bestandteile der Kommunalfinanzierung einen negativen Einfluss auf den ländlichen Raum haben:
1. Durch die Neufestsetzung der Höchstgrenzen bei der Berechnung der Einkommens- und Umsatzsteueranteile werden strukturell einkommensschwache Regionen zu Verteilungsverlieren werden.
2. Das Aufeinandertreffen der Grundsteuerreform auf das System des KFA wird durch das Anwenden des Flächen-Faktor-Verfahrens negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben.
3. Die Kommunen, die unterhalb des Landesdurchschnittes der Ergebnisse des Zensus 2022 liegen, werden Verluste bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen aus dem KFA verzeichnen.
Es wird Kommunen geben, bei denen diese Dreifachwirkung zu ungewöhnlichen Härten führend wird, die durch die Wechselwirkung des KFA nicht oder nur teilweise ausgeglichen werden.
9. Glaubwürdigkeit bei Grundsteuerreform in Gefahr
Die vom Land publizierte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerform wird von den Steuerzahlerrinnen und Steuerzahlern mindestens dahingehend interpretiert, dass das gesamte Aufkommen der Grundsteuer in der Kommune mit Eintritt der Reform durch das Anwenden der Hebesatzempfehlungen gleichbleibt. Durch die sich weiter verschlechternde kommunale Finanzlage, die Neuberechnung der Anteile der Einkommens- und Umsatzsteuer, die Wirkungen der Grundsteuerreform im System des Kommunalen Finanzausgleichs und die Ergebnisse des Zensus wird es jedoch in den Kommunen, unabhängig von den engeren Auswirkungen der Grundsteuerreform, zu Hebesatzanpassungen kommen. Es wird den Kommunen schwerfallen, den Bürgerinnen und Bürgern eine ursachentransparente Begründung zur Entwicklung der Hebesätze zu liefen, insbesondere da das Land die Erwartungshaltung zum Anwenden Hebesatzempfehlungen in den Raum gestellt hat.
10. Evaluierungsverfahren des HFAG verliert Akzeptanz
Das seit Jahren betriebene Evaluierungsverfahren für ein HFAG zum Ausgleichsjahr 2026 zeichnet ein hohes Maß an sachlicher Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und KSpV in der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus. Diese Arbeit wird an Akzeptanz verlieren, wenn die vertikale Dotierung der Finanzausgleichsmasse bereits eine auskömmliche Kommunalfinanzierung nicht erkennen lässt.
11.Politische Dimension klar herausstellen
Die aktuellen Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzierung werden unmittelbaren Durchgriff auf die Bürgerinnen und Bürger entfalten, wenn die Städte und Gemeinden die Steuerhebesätze anpassen müssen. Im Hinblick auf die sich aktuell verschiebenden politischen Verhältnisse in der gesamten Bundesrepublik und die im Jahr 2026 anstehenden Kommunalwahlen bedarf es dringend einer auskömmlichen Kommunalfinanzierung. Die Argumentation, die Kommunen müssen bei sinkendem Steueraufkommen an den Mindereinnahmen beteiligt werden, ist im Kontext der politischen Rahmenbedingungen und der bestehenden Aufgabenlast nicht tragbar.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar