Angeklagter gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

Bei Stephan E. geht es um Mord sowie versuchten Mord

† Dr. Walter Lübcke

Im Prozess um der Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte, Stephan E., ein Geständnis abgelegt. Er habe den tödlichen Schuss abgegeben, sagte E. Medienberichten zufolge am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Angeklagte hatte die Tat bereits bei einer Vernehmung einmal gestanden, dieses Geständnis aber später zurückgezogen. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. E. sitzt seit seiner Festnahme im gleichen Monat in Untersuchungshaft. Insgesamt sind im Lübcke-Prozess zwei Personen angeklagt. Bei Stephan E. geht es um Mord sowie versuchten Mord. Darüber hinaus wurde er wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Gegen den Angeschuldigten Markus H. geht es um den Tatverdacht der Beihilfe zum Mord. Des Weiteren wird H. ebenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. +++