Die von der Ampel-Koalition geplanten schärferen Regeln für den Einsatz von V-Leuten bei der Polizei und in anderen Sicherheitsbehörden stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft auf scharfe Ablehnung.
Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte vor dem Hintergrund des Solinger Terroranschlags zu „Bild“, aus jedem Buchstaben des Gesetzes spreche „das Misstrauen gegen die Polizei“. Das Gesetz, das vom Bundeskabinett bereits im März verabschiedet wurde und demnächst im Bundestag beraten wird, sei ein „Bürokratiemonster“. Wendt sagte der Zeitung weiter, mit dem Gesetz werde die Arbeit der Sicherheitsbehörden massiv erschwert, die der Kriminellen dagegen erleichtert. „Verdeckte Ermittler geraten unmittelbar in Lebensgefahr, man kann dieses Instrument komplett vergessen. Bei der Mafia und auch den Terrororganisationen knallen die Sektkorken, Deutschland wird so endgültig zum Paradies für die gefährlichsten Gewalttäter“, sagte Wendt der „Bild“.
Solingen-Attentäter sprach von Onkel in Deutschland
Der syrische Flüchtling und Tatverdächtige Issa al H. ließ sich in seinem Abschiebeverfahren anwaltlich beraten und gab an, Verwandtschaft in Deutschland zu haben. Berichtet die „Bild“ unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach soll der Syrer alles versucht haben, um in Deutschland zu bleiben. Er gab Informationen an, die seinen Verbleib in der Bundesrepublik erleichtern sollten und ließ sich offenbar beraten, um entscheidende Abschiebefristen zu umgehen. Bei den zuständigen Behörden gab al H. im Asylverfahren an, er habe einen Onkel, der in Deutschland lebe. Die Behörden konnten dies nicht verifizieren. Außerdem ließ sich al H. von einer Anwältin beraten. Dies könnte ihm dabei geholfen haben, die Abschiebung nach Bulgarien zu verhindern und in Deutschland zu bleiben. So verhinderte al H. seine Abschiebung, in dem er nicht anwesend war, als die zuständige Ausländerbehörde Bielefeld ihn in dessen Unterkunft in Paderborn aufsuchte. Da die Ausländerbehörde kein zweites Mal versuchte, ihn abzuschieben, verstrich die Überstellungsfrist nach Bulgarien innerhalb von sechs Monaten. Danach war Deutschland für den Syrer zuständig. +++