Amazons „Dash Buttons“ bekommen Gnadenfrist

Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig

Amazons Bestellknöpfe, sogenannte Dash Buttons, bekommen eine Gnadenfrist: Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Amazon am Donnerstag bescheinigt, dass die Bestellknöpfe in der gegenwärtigen Form nicht den Gesetzen zum Verbraucherschutz entsprechen. „Wir sehen es nicht so, dass der Dash Button sofort vom Markt verschwinden muss“, sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der „Welt“. Demnach müssten sich Verbraucher nicht sofort von den Dash Buttons verabschieden. Der Jurist hatte an dem aus Sicht der Zentrale erfolgreichen Rechtsstreit mitgewirkt.

Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, dagegen vorzugehen. Da das Münchener Gericht keine Revision zuließ, bleibt dem Konzern als einzige Möglichkeit eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Nichtzulassung. Akzeptiert der BGH die Beschwerde, müsste er sich mit dem Fall befassen. Ob es dazu noch in die sem Jahr komme, scheine zweifelhaft, berichtet die Zeitung weiter. Allerdings habe das Münchner Gericht das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Verbraucherzentrale müsste also nicht warten, bis es rechtskräftig sei, um maximale Konsequenzen zu fordern.

Ob Amazon die Dash Buttons vorläufig weiter anbieten dürfe, hänge davon ab, inwieweit die Zentrale nun die vorläufige Vollstreckbarkeit durchsetze, sagte eine Gerichtssprecherin der „Welt“. Ein totales Verbot sei jedoch nicht Zweck des Rechtsstreits, erklärte Bradler. Vorstellbar sei eine Umgestaltung, sodass die Dash Buttons rechtskonform genutzt werden könnten. Beispielsweise könne eine nochmalige Bestätigung des Kaufs durch eine App erfolgen, über die die vorgeschriebenen und bisher fehlenden Informationen zur georderten Ware sichtbar würden. „Ob Amazon diesen Weg dann noch als innovativ genug empfindet, muss das Unternehmen selbst entscheiden“, so Bradler. +++