Altmaier legt Bürokratieentlastungsgesetz vor

Wirtschaft durch den Abbau unnötiger Bürokratie zu entlasten

Peter Altmaier (CDU)
Peter Altmaier (CDU)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sein seit Längerem angekündigtes Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die deutsche Wirtschaft und vor allem mittelständische Unternehmen von Bürokratiekosten in einer Größenordnung von rund 1,1 Milliarden Euro zu entlasten: „Überbordende Bürokratie belastet die Wirtschaft, hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland“, heißt es in dem Referentenentwurf, der nun mit den anderen Ministerien der Bundesregierung abgestimmt wird und über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Deshalb habe die Bundesregierung beschlossen, die Wirtschaft durch den Abbau unnötiger Bürokratie zu entlasten. Konkret seien die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe sowie Erleichterungen beim Archivieren elektronisch gespeicherter Steuerunterl agen geplant, berichten die Zeitungen. „Arbeitnehmer müssen noch immer ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen. Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in dem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers. Deshalb solle ein elektronisches Meldeverfahren die Einreichung des „gelben Zettels“ ersetzten. „Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung“, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Mit dem zweiten Teil seines Gesetzes nehme Altmaier die Meldescheine im Hotel und Übernachtungsgewerbe ins Visier. Bislang müssen Hotels und Pensionen von ihren Gästen Meldescheine auf Papier ausfüllen und unterschrieben lassen. Künftig solle das auch digital möglich sein, wobei der elektronische Personalausweis eine Unterschrift ersetzen soll, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der dritte Teil des Gesetzes betreffe vor allem Unternehmen. Für sie solle die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten, berichten die Zeitungen weiter. Künftig soll ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen ausreichen. Vom Koalitionspartner SPD bekommt der Wirtschaftsminister Lob. „Gut, dass wir beim Abbau von unsinniger Bürokratie endlich einen Schritt weiterkommen. Die Digitalisierung kann uns helfen, Beschäftige und Unternehmen von nervigen Dingen zu befreien“, sagte Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Er begrüßte vor allem den Wegfall der „Gelben Zettel“ bei der Krankschreibung. „Das erspart den Unternehmen Kosten von mehr als einer halben Milliarde Euro und beendet für die Beschäftigten die Zettelwirtschaft, wenn man krank ist“, so der SPD-Politiker weiter. +++