München. Der Automobilclub ADAC hält es für möglich, auf die Strafverfolgung von Unfallflucht nach Bagatellschäden zu verzichten. Wichtiger als die Strafverfolgung sei das Interesse des Geschädigten am Ersatz des Schadens, sagte ein ADAC-Sprecher der "Neuen Westfälischen". Bisherige Regelungen hätten sich in der Praxis nicht bewährt: "Aus Angst vor einer Strafe melden Unfallverursacher einen Bagatellschaden oft nicht." Besser sei es, das Delikt in solchen Fällen zu Entkriminalisieren. "Die damit geschaffene Rechtssicherheit dürfte Unfallverursacher im Zweifel dazu veranlassen, einen Schaden auch nachträglich zu melden", so der ADAC. Bei Personenschäden oder schweren Fahrzeugschäden habe der Verantwortliche aber "selbstverständlich" am Unfallort zu bleiben. Das Thema steht ab Mittwoch auf der Tagesordnung des Verkehrsgerichtstags in Goslar. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar