Abschiebung von Gefährdern mit Grundgesetz vereinbar

Paragraf des Aufenthaltsgesetzes sei mit dem Grundgesetz vereinbar

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hält die Abschiebung von sogenannten Gefährdern für verfassungsgemäß. Der entsprechende Paragraf des Aufenthaltsgesetzes sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Konkret wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines algerischen Staatsangehörigen gegen eine vom Bremer Innensenator gegen ihn erlassene Abschiebeanordnung ab. Die Abschiebung des Algeriers war mit der Begründung angeordnet worden, dass von diesem die Gefahr eines terroristischen Anschlags ausgehe. Die Anordnung war mit einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden. Laut Gesetz dürfen die Innenministerien Ausländer „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ in einem beschleunigten Verfahren abschieben. +++