Abgeordnete um Wanderwitz stellen AfD-Verbotsantrag ins Netz

Eine Gruppe an Bundestagsabgeordneten um den ehemaligen Ost-Beauftragten Marco Wanderwitz (CDU) hat am Donnerstag ihren fraktionsübergreifenden Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht online veröffentlicht. „Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen“, schreiben die Parlamentarier auf einer Homepage mit dem Titel „AfD-Prüfen“.

Die Verfassung sehe bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. „Die Entscheidung trifft dann das Bundesverfassungsgericht“, so die Abgeordneten. „Die Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch. Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind.“

Im Grundgesetz ist nicht näher geregelt, wer Verbotsverfahren initiieren kann. Die Vorkehrungen stehen dafür im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. In der Verfassung steht lediglich, dass das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet.

Man sei davon überzeugt, dass die AfD keine Partei sei, die „ein bisschen rechts“ stehe, schreibt die Initiative. „Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie. Deshalb fordern wir die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.“

Man sei aus unterschiedlichen Fraktionen, Parteien, Wahlkreisen und Ausschüssen. „Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz“, erklären die Abgeordneten. „Wir finden es erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung zeigt. Nicht nur die unwürdigen Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtag Ende September zeigen, wie wenig sie von unserer parlamentarischen Demokratie hält.“

Das Prüfverfahren der Verfassungskonformität von Parteien sei ein wichtiger Bestandteil der wehrhaften Demokratie, erklären die Initiatoren. „Es ist eine Lehre aus der Deutschen Vergangenheit. Die NSDAP hat gezeigt, dass nicht jede Partei, die demokratisch gewählt wird, auch demokratische Ziele verfolgt.“ +++

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