Ab 14. September: Update fürs Online-Banking

Wie die Sparkasse Fulda in einer Pressemitteilung meint, ist für die Online-Kunden von Banken und Sparkassen der 14. September 2019 ein gutes Datum. An diesem Tag tritt die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft. Sie modernisiert den Zahlungsverkehr und verbessert Verbraucherschutz und Datenschutz. Darüber hinaus fördert die EU-Richtlinie den Wettbewerb zwischen Kreditinstituten und neuen Zahlungsdienstleistern. Denn künftig können die Kunden wählen, ob sie persönlich direkt auf ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking der Sparkasse –, oder ob sie einen Zahlungsdiensteanbieter dafür in Anspruch nehmen.

Eigentlich ist die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der Europäischen Kommission bereits seit Anfang 2018 in Kraft, doch viele Internetnutzer bekommen sie erst in diesen Tagen richtig zu spüren und reagieren oft verärgert. Viele Geldhäuser haben bis zum letzten Moment mit der Umsetzung gewartet und ihre Kunden nun kalt erwischt, beispielsweise mit der Regelung, dass für den Log-In ins Online-Banking ab spätestens Samstag Kundennummer und Passwort nicht mehr ausreichen. Das sorgt für Kritik: „Das Login mit Pin und Tan auf dem Handy, zum Prüfen des Kontostandes, ist eine absolute Katastrophe“, schrieb am Mittwochabend ein Nutzer auf Twitter. Ein anderer kommentierte denselben Umstand: „Fühlt sich so an als sei man mal wieder 10 Jahre in der Zeit zurückgereist.“ Die Sparkasse Köln/Bonn klagte in einer Mitteilung am späten Mittwochabend, durch die aktuelle PSD2-Einführung sei das Telefonaufkommen „bei nahezu allen Banken leider momentan erhöht“. Ein Großteil der Händler sei noch nicht ausreichend vorbereitet, warnte ebenfalls am Mittwoch der Kreditkartenanbieter Mastercard. Laut Sparkasse wird die TAN zusätzlich zum gewohnten Login erst 90 Tage nach dem letzten Login abgefragt. In der Folge wird spätestens alle 90 Tage eine TAN abgefragt.

Die wichtigsten Vorteile von PSD2: Sicherheit, Verbraucherschutz und Transparenz

Beim Login ins Online-Banking geben die Kunden künftig alle 90 Tage eine TAN ein. Deshalb sollten sie sicherstellen, kontinuierlich Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren zu haben – auch wenn Sie unterwegs sind. Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt nicht mehr nach zwölf Minuten, sondern bereits nach fünf Minuten. Zwar darf ein vom Kunden beauftragter Zahlungsdiensteanbieter künftig die Kontozugangsdaten des Kunden abfragen. Er ist aber dafür verantwortlich, dass niemand sonst auf Anmeldename, PIN und TAN zugreifen kann. Gleichzeitig darf er Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten des Kunden nicht speichern. Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der die Kunden Kontozugriffe von Drittdiensten bequem verwalten können. Hier können sie jederzeit sehen, welche Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste in ihrem Auftrag aufs Konto zugegriffen haben. Einem dort aufgeführten Drittdienst können sie die Zugriffsmöglichkeit im Online-Banking jederzeit auch wieder problemlos entziehen. Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen geht es künftig manchmal auch ohne TAN, z. B. bei Zahlungen zwischen Zahlungskonten eines Kunden bei der selben Bank oder Sparkasse oder über die so genannte Kleinbetragsregelung bis 30 Euro. Auch ist es möglich, eine „TAN-freie IBAN-Liste“ führen zu können.

Wichtig: Wer für das Online-Banking eine App oder eine Software verwendet, muss diese Anwendungen spätestens zum 14. September 2019 aktualisiert haben. Ab September 2019 sind Online-Zahlungen wie mit der Sparkassen-Kreditkarte vermehrt nur noch mit der App „S-IDCheck“ möglich. Die Kunden bestätigen ihre Online-Kartenzahlungen dabei in der App mit einer PIN oder ihrem Fingerabdruck. +++