32300 Menschen in Hessen erhalten im Jahr 2016 Hilfe zur Pflege

Frauen häufiger als Männer auf Hilfe zur Pflege angewiesen

Wiesbaden. Im Laufe des Jahres 2016 erhielten in Hessen gut 32 300 Menschen Hilfe zur Pflege. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozent. Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Sie wird geleistet, wenn die Hilfebedürftige oder der Hilfebedürftige die Pflegeleistungskosten weder selbst tragen kann noch eine andere Stelle, wie beispielsweise die Pflegeversicherung oder Angehörige, diese Kosten übernimmt. Mit knapp zwei Drittel der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger waren Frauen häufiger als Männer auf diese Hilfe angewiesen. Weiterhin waren Frauen mit durchschnittlich 80 Jahren deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 72 Jahren.

Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrichtungen

Rund zwei Drittel der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nahmen im Jahr 2016 die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen in Anspruch. Davon waren fast alle (96 Prozent) auf vollstationäre Pflege angewiesen (Pflegestufe 0: 8 Prozent, Pflegestufe 1: 33 Prozent, Pflegestufe 2: 39 Prozent, Pflegestufe 3: 25 Prozent). Daneben wurde die Hilfe als teilstationäre Pflege (1 Prozent) und die Kurzzeitpflege (6 Prozent) geleistet. Knapp 36 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger wurde die Hilfe außerhalb von Einrichtungen gewährt. Neben dem Pflegegeld mit 51 Prozent (28 Prozent bei erheblicher Pflegebedürftigkeit, 15 Prozent bei schwerer Pflegebedürftigkeit, 7 Prozent bei schwerster Pflegebedürftigkeit) stand mit 44 Prozent die Kostenübernahme für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft im Vordergrund, gefolgt von Hilfsmitteln (26 Prozent), angemessene Aufwendung der Pflegeperson (23 Prozent) und angemessenen Beihilfen mit 4 Prozent.