Fulda. 2.148 Fahrzeughaltern im Landkreis Fulda drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung ihres fahrbaren Untersatzes. Mit Abstand häufigster Grund für Post vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung war mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz besteht aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen werden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert den Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat. Außendienstmitarbeiter des Landkreise sind in 268 Fällen mit der zwangsweisen Stilllegung beauftragt werden. +++ fuldainfo
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