1&1 muss ab 2024 „Doppelstellung“ im Mobilfunk zurückfahren
21. Oktober 2022Kommentare deaktiviert für 1&1 muss ab 2024 „Doppelstellung“ im Mobilfunk zurückfahren
Die Bundesnetzagentur hat der 1&1 Mobilfunk GmbH eine Frist zur Beendigung ihrer Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber gesetzt. Der Vertrieb als Diensteanbieter sei spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen, teilte die Bonner Behörde am Freitag mit. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter sei dann spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen, hieß es in einer Mitteilung. Dadurch solle der Wettbewerb gefördert werden, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Grundsätzlich sei ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Der 1&1 Mobilfunk GmbH war aber bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden worden. Das Unternehmen hatte in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aber bisher aus. +++
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