1037 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen in Hessen

Fast zwei Drittel der Gewerbebetriebe zahlen keine Gewerbesteuer

Wiesbaden. Das Hessische Statistische Landesamt veröffentlicht neue Strukturdaten zur Gewerbesteuer. Danach entfielen mit 297 Millionen Euro 28,7 Prozent des Steuermessbetrages der hessischen Gewerbesteuerpflichtigen auf den Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“. An zweiter Stelle folgte mit knapp 207 Millionen Euro (19,9 Prozent) der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“, zu dem beispielsweise Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gehören. Das Verarbeitende Gewerbe kommt in diesem Ranking auf Platz 3 (182 Millionen Euro oder 17,6 Prozent der Hessensumme). Zwei Drittel des hessischen Steuermessbetrages von insgesamt 1037 Millionen Euro konnten somit diese 3 Wirtschaftsabschnitte auf sich vereinen.

Die Daten beziehen sich auf die Gewerbesteuerveranlagungen für das Jahr 2013, die nun erstmals vorliegen. Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum resultiert aus den langen Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden. Den Steuermessbetrag für die Gewerbebetriebe oder Betriebsstätten setzt die Finanzverwaltung nach genauen Vorgaben des Gewerbesteuergesetzes fest. Die Steuer selbst berechnet die jeweilige Gemeinde, indem sie den Steuermessbetrag mit dem von ihr beschlossenen Hebesatz multipliziert.

Der Statistische Bericht „Gewerbesteuer in Hessen 2013“ des Hessischen Statistischen Landesamts bietet noch sehr viel mehr Informationen. So kann man den Tabellen beispielsweise entnehmen, dass nur 36,5 Prozent der 283 000 Gewerbesteuerpflichtigen in Hessen überhaupt zur Gewerbesteuer herangezogen wurden. Für den weitaus größten Teil ergab sich nämlich nach den Regeln des Gewerbesteuergesetzes ein Steuermessbetrag von „Null Euro“. Bei diesen Gewerbebetrieben oder Betriebsstätten reichte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewinn nicht aus, um eine Steuer zu erheben. Auch diese Quote variiert nach Wirtschaftszweig. Für die Finanz- und Versicherungsdienstleister ergab sich bei insgesamt gut 17 400 Gewerbebetrieben eine „Steuerheranziehungsquote“ von 39,5 Prozent, im Bereich „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ (knapp 31 700 Gewerbebetriebe) waren es 32,2 Prozent, und bei den 22 900 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes fiel die Quote mit 46,0 Prozent relativ hoch aus. Die höchsten Quoten errechneten sich für den Abschnitt „Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzung“ mit 51,5 Prozent (gut 800 Gewerbebetriebe) sowie für das Baugewerbe (51,0 Prozent, 27 900 Gewerbebetriebe).