| Debatte um die steuerliche Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften |
| Berlin. In der Debatte um die steuerliche Gleichbehandlung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften hält die Deutsche Bischofskonferenz am Ehegattensplitting für verheiratete heterosexuelle Paare fest. Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst als Vorsitzender der Familien-Kommission der Bischofskonferenz sagte der "Bild"-Zeitung: "Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau in gegenseitiger Verantwortung, der für die Weitergabe des Lebens offen ist. |
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© fuldainfo - foto: norbert hettler
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Der Ehe gilt der in Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes rechtlich verbürgte besondere Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Daraus ergeben sich Rechtsnormen, zu denen auch die Regelung des so genannten Ehegattensplitting gehört."
Dies sei "keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe". Van Elst betonte: "Es hat gute Gründe, dass die auf Ehe gegründete Familie auch heute faktisch die Form menschlichen Zusammenlebens darstellt, die den
meisten Menschen einen stabilen Rahmen für ihr Zusammenleben in Partnerschaft, Elternschaft und Kindheit bietet. Dieser Lebensentwurf wird so auch von der großen Mehrzahl junger Menschen als Lebensperspektive gewünscht. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung der Ehe ist es sinnvoll und der staatlichen Gemeinschaft selbst förderlich, wenn der Staat Ehe und Familie besonders schützt und fördert. Dies stellt deshalb auch keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe dar."
Seehofer lehnt Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ab
CSU-Chef Horst Seehofer hat einer Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine Absage erteilt. "Wir sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten und das Ehegattensplitting nicht überstürzt korrigieren", sagte Seehofer der Tageszeitung "Die Welt". "Wir haben großen Respekt vor gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, in denen die Partner auch füreinander einstehen. Aber Ehe und Familie sollten privilegiert bleiben. Daran sollten wir nicht rütteln." Selbst wenn die Karlsruher Richter die bestehende Regelung für verfassungswidrig erklären sollten, wäre ein Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht die einzige mögliche Antwort, so Seehofer weiter. "Der Gesetzgeber könnte auch zum Beispiel bei den vielen Alleinerziehenden die Kindererziehung stärker berücksichtigen", erklärte der CSU-Chef.
Fuldaer CDU lehnt Gleichstellung von Homo-Ehen ab
Wir akzeptieren, dass verschiedene Formen familiären Zusammenlebens zur gesellschaftlichen Wirklichkeit geworden sind. Gleichwohl sprechen wir uns nach wie vor für ein Familienmodell aus, das sich in verheirateten Eltern und ihren Kindern ausdrückt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können demgegenüber keine Gleichrangigkeit beanspruchen. Der Schutz von Ehe und Familie hat Vorrang, so Vorsitzender der Fuldaer CDU, Dr. Wolfgang Dippel. +++ fuldainfo
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09-08-2012, 05:48:00 | fdi/ots/dts |
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