fuldainfo - News / Politik / Union lehnt Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe ab
  Erstes unabhängiges Nachrichtenportal Osthessens. Online seit 1998. Regional und global. Kritisch und zukunftsgerichtet.







Union lehnt Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe ab

Berlin. Die Union lehnt den neuen Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger (FDP) ab. "Das ist inakzeptabel", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Im Gesetzesentwurf ist einerseits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bei gewerbsmäßiger Hilfe zum Selbstmord vorgesehen, andererseits werden Angehörige und Freunde davon ausgenommen, wozu auch Ärzte und Pfleger gehören können. Menschen, die berufsbedingt in einer engen Beziehung zum Patienten stünden, sollten nicht Sterbehilfe leisten dürfen. "Wer will da die Grenze ziehen", fragte Spahn.

fuldainfo.de

 © fuldainfo -  foto: se/pixelio.de-nh-foto-video-service-fulda

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem Stück aus dem Tollhaus. Erst solle die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden, dann schaffe das Ministerium die Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. "Unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung." Laut Gesetzentwurf sollen nicht nur Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde von Strafe verschont bleibt, wenn sie an einem nicht gewerbsmäßigen Suizid mitwirken, sondern "auch Ärzte oder Pflegekräfte, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist". Das könne der Hausarzt oder eine Pflegekraft sein.

Evangelische Kirche warnt vor Liberalisierung der Sterbehilfe

Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Alt-Bischof Wolfgang Huber, hat davor gewarnt, das Verbot der Sterbehilfe für Ärzte und Pfleger aufzuweichen. "Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen. Hier dürfen keine Hintertüren geöffnet werden, schon gar nicht mit so vagen Begriffen wie ,nahestehend`", sagte Huber der "Bild-Zeitung". Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, wonach "gewerbliche Sterbehilfe" zwar verboten werde, Beihilfe dazu durch Angehörige und Verwandte des Todkranken aber nicht bestraft werden soll. In dem Entwurf werden darüber hinaus Ärzte und Pfleger, "die dem Patienten nahestehen" von einer Bestrafung ausgenommen. Hiergegen regt sich Widerstand in der Union, die den Kreis der Ausnahmen so klein wie möglich halten will. +++ fuldainfo

01-08-2012, 05:35:00 | fdi/ots/dts

DruckenDrucken | Artikel empfehlen |
 
 

Kommentarregeln

 

Aktuelle Nachrichten, Tagesthemen und News von Autoren und Journalisten. Regional und Überregional. Copyright fuldainfo sowie weitere Verfasser und Autoren - 1998-2012. Für eine Veröffentlichung oder Verwendung der Inhalte wird die Zustimmung von fuldainfo oder des jeweiligen Urhebers benötigt. Andere behaupten unabhängig zu sein, fuldainfo ist es. :: zurück

 

Werbung