Nachfolgend sein Bericht, den wir wörtlich zitieren: "Die wenigsten Bürger wissen, dass ein Hausverbot völlig nach Belieben erteilt werden kann und an keinerlei begründbares "Fehlverhalten" des hiervon Betroffenen gebunden ist. Dies gilt auch für Behörden und bedeutet, dass ein Landrat über öffentliche Gebäude wie eine Privatperson verfügen kann. Er ist in der Lage, jedem Bürger, der ihm nicht passt, ohne Begründung ein privatrechtliches Hausverbot zu erteilen – wenn er will, sogar dem Bundespräsidenten oder dem Papst. Diese Regelung wird von Juristen als "Gesetzeslücke" angesehen, denn der Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet. Hausverbote dienen den Behörden – besonders Schulbehörden – immer häufiger zur Maßregelung unliebsamer Kritiker mit der Folge, diese durch persönliche Angriffe öffentlich zu diskreditieren. Eingeplant wird hier die Unkenntnis der Rechtsprechung, denn bei Verhängung eines Hausverbots durch einen Landrat nimmt die Bevölkerung stets an, von der betreffenden Person würde irgendeine Gefahr ausgehen – ganz besonders für die Schüler einer Grundschule.
Als Gründer des gemeinnützigen Vereins "Schulkritik" und des gleichnamigen Internetportals (www.schulkritik.de) erstellte ich im Laufe der Jahre eine umfangreiche Dokumentation über Missstände an Fuldaer Schulen und in ihren staatlichen Aufsichtsbehörden. Meine Erfahrungen mit dem Eindruck unerträglicher "Seilschaften" in diesem Landkreis veranlassten mich zudem nach mehr als 20 Jahren, meine CDU-Mitgliedschaft zu beenden. Bei der Stadt Fulda und dem Landratsamt, beide fest in den Händen dieser Partei, machte ich mich damit nicht gerade beliebt – ganz im Gegensatz zu Eltern und Schülern, die den Schulkritik-Verein bei Schulproblemen immer häufiger um Hilfe baten.
So auch eine Mutter, deren Kind die Grundschule in Petersberg-Margretenhaun besuchte, von dem zur Straße hin offenen Schulhof auf die Fahrbahn gelangte und fast von einem Auto überfahren wurde. Wie sich herausstellte, war keine Lehrerin vor Ort. Schüler berichteten, die Lehrerinnen seien während der Pause sehr oft im Lehrerzimmer und nicht auf dem Schulhof. Die Mutter hatte daher Angst um die Sicherheit ihres Kindes, fürchtete aber Repressalien (Nachteile, Vergeltung) der Lehrerinnen, falls sie sich beschweren würde. Überprüfungen während der Pausen ergaben, dass die Angabe der Mutter richtig war. Es mangelte an einer Beaufsichtigung der Grundschüler durch die Lehrerinnen während der Pausen. Nach dem ersten Nachweis von Schulkritik e. V. reichte ich beim Schulamt Fulda eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, die zurückgewiesen wurde. Einige Wochen später fuhr ich zusammen mit meiner Ehefrau während einer Pause am Schulhof vorbei, hielt an und erkannte auf dem Gehweg stehend, dass wiederum keine Aufsicht zu sehen war. Zwei Schülerinnen fragten, auf wen ich warten würde und ich antwortete ihnen unter Nennung meines Namens, dass ich in Margretenhaun wohne und Mitglied im Ortsbeirat bin, dass auf dem Schulhof eine Aufsicht fehlt und ich mit der Lehrerin sprechen möchte. Erst nach mehreren Minuten erschien eine Lehrerin, mit der wir seit vielen Jahren bekannt sind. Zusammen mit meiner Frau als Zeugin nahmen wir Blickkontakt auf und begaben uns zu ihr. Nach dem Hinweis auf die fehlende Aufsicht wurde sie ausfällig und verwies uns vom Schulhof. Dieser Aufforderung kamen wir umgehend nach.
Nach einer erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Vorwurf fehlender Aufsicht während der Pause wurde meiner Frau und mir durch den Landkreis Fulda – Landrat ist Bernd Woide (CDU) – das besagte Haus- und Betretungsverbot für die Grundschule Margretenhaun erteilt. Die Lehrerin hatte unsere Anwesenheit auf dem Schulhof vor ihren Schülern mit dem Amoklauf an der Schule in Winnenden in Verbindung gebracht und die Kinder voller Angst nach Hause geschickt. Gegen den (öffentlich-rechtlichen) Verwaltungsakt legten wir Widerspruch ein, worauf das Hausverbot vom Landkreis zurückgenommen und im selben Brief als jetzt "privatrechtlich" – eine Begründung war hier nicht mehr erforderlich – erneut erteilt wurde. Dementsprechend klagten wir vor dem für Privatrecht zuständigen Amtsgericht, doch dieses verneinte den "privatrechtlichen" Charakter einer Behörde. Es verwies an das Verwaltungsgericht, welches beide Versionen diskutierte, jedoch die oben beschriebene "Gesetzeslücke" anwandte und für meine Frau und mich das lebenslange Haus- und Betretungsverbot für die Grundschule Margretenhaun in einem Urteil bestätigte. Von einer Berufung wurde uns abgeraten, da diese aufgrund der oben beschriebenen Gesetzeslage kaum erfolgreich sein würde. Selbst die falsche Darstellung des Richters in seiner Urteilsbegründung, wir hätten die Schule mehrmals, also auch schon vor dem besagten Ereignis betreten – was anhand der Schulamts-Akten klar zu widerlegen ist – würde das Urteil nicht ändern. Damit hatten die Behörden erreicht, nicht nur die Arbeit des Schulkritik-Vereins erheblich zu behindern, sondern auch deren Gründer – meine Frau und mich – in ihrer persönlichen Ehre zu treffen. In einem Dorf wie Margretenhaun sprach sich das Hausverbot sehr schnell herum. Da niemand die genauen Gründe kannte, war unsere Familie heftigen Anfeindungen ausgesetzt, die bis zu Sachbeschädigungen reichten.
Darauf wurde der gesamte Vorgang mit kompletter Urteilsbegründung von mir selbst am 20. März 2012 als Pressemeldung verbreitet und im Internet dokumentiert. Am 24./25.03.2012 erschien zudem ein umfangreicher Bericht mit Foto in der Wochenzeitung Fulda-Aktuell – nicht jedoch in der Fuldaer Zeitung. Die Ereignisse während der Bürgermeisterwahl in Hofbieber – bei der ich kandidierte – sind bekannt. Auf dem Kandidaten-Forum der Fuldaer Zeitung wurde das Hausverbot unter Duldung ihres Moderators erneut – wiederum ohne den Anlass zu nennen – thematisiert und mündete in der öffentlichen Forderung eines Bürgers, ich solle von meiner Kandidatur zurücktreten. Und die Fuldaer Zeitung, über deren enges Verhältnis zur CDU nicht spekuliert zu werden braucht, erhob das Hausverbot zur Sensationsberichterstattung – ohne jemals über die Gründe und Hintergründe zu berichten, auf denen es beruht, denn diese Informationen passten wohl nicht in ihr Konzept. Dabei hätte die Zeitung ihre Recherchen schon lange vor der Wahl komplett im Internet erledigen und den Kandidaten oder auch einen ihrer besten Kunden (Landratsamt) befragen können.
Nachdem die Bürgermeisterwahl gewonnen wurde, erdreistete sich die Fuldaer Zeitung aus ihrer Alleinstellung als Tageszeitung heraus mit dem Verlangen, über einen von ihr selbst erstellten "Fragenkatalog" unter Fristsetzung "weitergehend und vertiefend" recherchieren zu wollen. Dass bei diesen Fragen die wesentlichsten Aspekte ausgelassen wurden, verrät das angestrebte Ziel. Nachweise und Dokumente scheinen nach wie vor noch immer nicht zu interessieren. Ein Medien-Monopolist beteiligt sich am Wahlkampf und schürt Unruhe in der Bevölkerung. Die Folge: Es geht nicht mehr allein um journalistische Entgleisungen gegen meine Person, sondern mittlerweile auch um die Bedrohung, meine Autoreifen zu zerstechen und das Leben meiner Familie zu gefährden. Sind wir in Deutschland wieder mal so weit? Die Bilanz meiner Bürgermeisterkandidatur: Ich war gezwungen, drei Strafanzeigen und gegen die Fuldaer Zeitung fünf Beschwerden beim Deutschen Presserat wie auch eine weitere beim Hessischen Datenschutzbeauftragten einzureichen. Und die Hauptverantwortlichen wirken weiter im Hintergrund – bis zur nächsten Wahl!" +++ fuldainfo / Dr. Gerhard Rudi Pelz
Gut für viele Schmalseiten, solange bis er" das Versteck (Schanze) auf gibt und geht!