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BGH: Für leichtfertige Fehler beim Online-Banking haften die Kunden
Karlsruhe. Kunden, die beim Online-Banking leichtfertig auf Betrüger hereinfallen und ihre Transaktionsnummern (TAN) preisgeben, haften für ihre Schäden selbst. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte erfolglos geklagt, nachdem er auf Betrüger hereingefallen war. Er war beim Online-Banking aufgefordert worden, mehrere Transaktionsnummern anzugeben und der Aufforderung gefolgt, obwohl die Bank vor solchen Machenschaften ausdrücklich gewarnt hatte.

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Die unbekannten Tätern hatten dann vom Konto des Geschädigten 5.000 Euro auf ein Konto in Griechenland überwiesen. Damit wurde der Kläger offenbar Opfer einer sogenannten Phishing-Attacke. Dabei werden Internet-Nutzer auf eine manipulierte Webseite umgeleitet, die der ursprünglich anvisierten Seite täuschend ähnlich sieht. Dort versuchen die Betrüger an die Daten der Nutzer heranzukommen. Bankkunden können demnach beim Online-Banking keinen Schadenersatz verlangen, wenn sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen und dadurch auf Betrüger hereinfallen.

"Beim Online-Banking sollten Kunden auf drei Dinge achten: Das sicherste Überweisungsverfahren ihrer Bank wählen, aktuelle Sicherheitssoftware einsetzen und gesunde Vorsicht walten lassen. Dann bietet Online-Banking ein sehr hohes Sicherheitsniveau", erklärte BITKOM-Sicherheitsexperte Lutz Neugebauer. Zurzeit nutzen rund 28 Millionen Deutsche Online-Banking. Das Bundeskriminalamt meldete in seiner Statistik für das Jahr 2010 rund 5.300 Phishing-Fälle in Deutschland, Tendenz steigend. +++ fuldainfo

24-04-2012, 17:26:00 | fdi/ots/dts

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