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Richter und Staatsanwälte in ver.di Hessen warnen vor sinnloser Sparwut

Gladenbach (fdi) - Die in der Gewerkschaft ver.di organisierten hessischen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte warnen vor einem "Kaputtsparen der hessischen Justiz". Sie reagieren damit auf die Ankündigungen des Ministers in den vergangenen Wochen, Arbeits- und Verwaltungsgerichte zu schließen und deren Aufgaben zu verlagern. So ist geplant, die Arbeitsgerichte in Limburg, Wetzlar, Bad Hersfeld und Offenbach a. M. zu schließen und die Aufgaben auf andere Arbeitsgerichte zu verteilen.

 
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP)
© fdi - Norbert Hettler

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Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht die vollständige Schließung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. zur Diskussion. Daneben sollen möglicherweise alle personalvertretungsrechtlichen Verfahren zum Verwaltungsgericht Kassel verlagert werden. Auch die Gerichte der ordentlichen Justiz, insbesondere die Amtsgerichte, stehen auf dem Prüfstand.

In einer Diskussionsveranstaltung mit dem hessischen Justizminister und stellvertretende Ministerpräsidenten Jörg-Uwe Hahn (FDP) am letzten Freitag in der ver.di Bildungsstätte Gladenbach haben die in ver.di organisierten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deutlich gemacht, was sie von diesen Plänen halten: "Das sind massive Einschnitte in die Rechtspflege. Der Rückzug aus der Fläche führt zu einem Verlust bürgernaher Gerichtsversorgung. Damit wird der Zugang der Rechtsuchenden zu den Gerichten, z.B. durch deutlich verlängerte Fahrtzeiten und erhöhte Fahrtkosten, erheblich erschwert", erklärte Georg Schäfer, Vorsitzender des ver.di Landesfachausschusses Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Schluss der Veranstaltung.

Hahn hatte auf der Veranstaltung die Sparpläne der Landesregierung verteidigt, die auch vor der Schließung von Gerichten nicht haltmachen. Schäfer, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, hob in diesem Zusammenhang auch die betriebswirtschaftliche Fragwürdigkeit der Pläne hervor. So sei bislang nicht belegt, dass die vor einigen Jahren erfolgte Schließung von Amtsgerichten überhaupt zu nennenswerten Einsparungen geführt habe. Auch heute schienen Einspareffekte fraglich. Zum Beispiel sei das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. erst im Jahre 2006 in ein eigens dafür errichtetes Gebäude umgezogen, für das ein 20jähriger Mietvertrag geschlossen worden sei. Da dieser Mietvertrag erfüllt werden müsse, würden letztlich keine Kosten gespart. In der Diskussion machten die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Alternativvorschläge. So bestehe beispielsweise bei der so genannten Neuen Verwaltungssteuerung mit einem ungeeigneten und überdimensionierten SAP-Programm ein immenses Einsparpotenzial.

Schäfer machte deutlich, dass auch alle anderen Ministerien Kürzungsauflagen durch das Finanzministerium erhalten hätten. Dies lasse vermuten, dass die CDU/FDP-geführte Landesregierung nach dem Kürzungspaket des Jahres 2004 nun eine "Operation düstere Zukunft 2.0" plane. +++

08-03-2010, 16:22:00 | fdi/ots/dts

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