| Fulda (fdi) - Der Vorteil bei den Jobcentern für die Arbeitslosen ist, sie haben einen Ansprechpartner der sich um alles kümmert, vom Wohngeld bis zur Jobsuche. Und so soll es auch bleiben. Damit alles so bleiben kann, muss allerdings das Grundgesetz geändert werden. Darauf hat sich die Union geeinigt. Dies sei der richtige Weg sagte der hessische Ministerpräsident Roland Koch heute im Morgenmagazin.
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© fdi - Norbert Hettler
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"Uns ist dieser einheitliche Bescheid so wichtig, dass wir uns dazu entschlossen haben das mit in die Sonderformel des Grundgesetzes hinzuschreiben. Für die Menschen die davon betroffen sind. ist dies einfach das Beste. Wenn sie zwischen zwei Behörden hin- und hergetrieben werden helfe das niemanden", so Roland Koch. Für die rund sieben Millionen Hartz-IV Empfänger wird es wohl bei einem Ansprechpartner bleiben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und die CDU-Ministerpräsidenten haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Zusammen mit der SPD will man jetzt das Grundgesetz ändern. Denn nur dann können die Jobcentern weiter arbeiten. Roland Koch (CDU) hält aber eine Einigung mit der SPD möglich. Bis Ende des Jahres muss alles geregelt sein.
Der hessische SPD-Generalsekretär Michael Roth erwartet von Roland Koch das er sich als Wortführer auch gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchsetzt. "Herr Koch muss dafür sorgen, dass neue Querschüsse aus der Bundestagsfraktion unterbleiben", sagte Roth am Montag in Wiesbaden. Roth erinnerte daran, dass die seinerzeit erreichte Einigung über eine Grundgesetzänderung von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sabotiert worden sei. "Und wenn die Medienberichte vom Wochenende stimmen, scheint man dort ja ziemlich sauer auf Herrn Koch zu sein, was Schlimmes vermuten lässt." Bislang habe sich die CDU nur durch ein Höchstmaß an Unzuverlässigkeit ausgezeichnet.
"Wir begrüßen sehr, dass sich die Union über die Jobcenter-Reform intern geeinigt hat. Nun muss die SPD zeigen, dass sie es ernst meint mit einer Grundgesetzänderung. Eine solche Änderung wäre ein Erfolg sowohl für die betroffenen Arbeitslosen, die Beschäftigten in den Jobcentern als auch für die Optionskommunen, deren Existenz damit gesichert wäre. Die vielen Landkreise und kreisfreien Städte, die auch noch optieren wollen, müssen dazu endlich die Wahlfreiheit bekommen", so Hans-Jürgen Hielscher, stellvertretender Vorsitzender der FDP Hessen.
Eine Anfrage, die wir heute um 8:41 Uhr an den Landkreis Fulda gesendet hatten, wurde leider bis 17:30 Uhr noch nicht beantwortet. +++
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