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Mobilfunk bleibt die Vorsorge auf der Strecke?

Künzell (fdi) - Großes Interesse fand eine Veranstaltung zum Mobilfunk. Man musste vom Veranstaltungsraum in den Sitzungssaal des Gemeindezentrums Künzell umziehen. Auf Einladung des Kreisverbandes Bündnis 90/ die Grünen referierte Markus Hofmann vom Verein mobilfunksenderfreie Wohngebiete, Flieden. 10.000.000 Mikrowatt/m² dies ist der vorgegebene Grenzwert der Bundesimmissionsschutzordnung für UMTS-Sendemasten. Das sind doch nur 10 Watt, könnte man meinen. Dennoch ahnen oder fürchten viele Menschen, dass es vielleicht nicht nur 10 Watt sind, deren Strahlung wir in der Bevölkerung über die Mobilfunkmasten etc. ausgesetzt sind, sondern dass gesundheitliche Beeinträchtigungen von ihr ausgehen.

 
Illustrationsfoto
© fdi -se/pixelio.de

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Wie Hofmann hierzu ausführte: Wenn auch die übertragene Energiemenge dieselbe wie bei einer kontinuierlichen Strahlung ist, so handelt es sich im Mobilfunk um gepulste Strahlung. Sie steht im Verdacht, auch unterhalb der Grenzwerte signifikante Einflüsse auf Organismen auszuüben. Kritische Mediziner und Wissenschaftler weltweit messen ihr eine wesentlich höhere biologische Wirkung zu. Die starke Verunsicherung diesbezüglich spiegelte sich für alle Zuhörer erkennbar in den völlig unterschiedlichen Grenzwerten im internationalen Vergleich wider: Bsp. 1.000.000 Mikrowatt/m² in der ehemaligen DDR für max. 2 Stunden Belastung, in der ehemaligen UdSSR nur bei 20.000; das EU-Parlament schlägt sogar 100 Mikrowatt/m² vor. Der Bundesverband der Baubiologen empfiehlt im Schlafbereich 0,1 Mikrowatt/m², ein UMTS-Handy funktioniert aber schon bei 0,0001 Mikrowatt/m²

Eine grundsätzliche Frage stand im Mittelpunkt des Abends: In wie weit kann man sich gegen negative Auswirkungen der modernen Technologie wehren? Zu den verschiedenen Mobilfunkformen gehören u.a. Handys, WLAN als Internetzugang ebenso WiMax und Bluetooth sowie die Schnurlostelefone der Haushalte (DECT).Über deren Nutzung können die Bürger in der Regel selbst entscheiden. (Übertragen werden die Datenmengen über GSM und künftig verstärkt über UMTS, dies sind kleinere Einheiten mit größeren Datenmengen). Die Gefahr, die von Handys ausgeht, deren Strahlung bis zu 2 Watt betragen darf (SAR) kann jedoch nicht nur jeder für sich selbst einschränken. Betrachtet man jedoch nämlich die häufige Nutzung in Bussen, Autos, Bahnen, in denen Handys ständig neu ihren Sender suchen müssen und somit stärker abstrahlen ( z.T.50-fache Erhöhung), sind auch unbeteiligte Personen direkt betroffen: in  etwa 3 Meter Entfernung beträgt die Belastung eines Unbeteiligten noch 13.294 Mikrowatt. Gerade zu diesem Punkt meldeten sich in der späteren Diskussion elektrosensible Personen zu Wort, die körperlich unter der so genutzten Strahlung leiden.

Im Folgenden ging Herr Hofmann auf die Entstehung der Grenzwerte ein. Sie beruhten lediglich auf thermischen Effekten. Sie seien in der BRD übernommen worden von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation). Diese sei jedoch ein privater Verein, der zwar die Strahlenschutzkommission ebenso wie die WHO berate, jedoch in Personalunion auch über vielfältige wirtschaftliche Verflechtungen verfüge. Diese bei uns gesetzlich vorgegebenen Richtlinien sagen allerdings aus, dass der Grenzwert nur vor "kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen" durch "erhöhte Gewebetemperaturen" schütze. Langfristige Wirkungen seien hier überhaupt noch nicht erfasst, seien aber längst auch bei viel niedrigeren Einstrahlungen belegt. So seien zunächst biologische Veränderungen wie die Öffnung der Bluthirnschranke mit den verschiedensten Folgewirkungen beim Menschen zu nennen. Beispielhaft nannte er die Naila-Studie, in der eine Zunahme der Krebsrate in einem Wohngebiet um das 3-Fache ab dem 5. Betriebsjahr eines Senders im Umkreis von 400m nachgewiesen wurde. (Dr. Eger, Naila) Vorsichtig bemerkte Herr Hofmann zur Problematik, die Verbrauchszahlen des Medikaments Ritalin (ADHS für aufmerksamkeitsgestörte Menschen) entsprächen in ihrer Entwicklungskurve der des Mobilfunks.

Verständnis wurde von allen Teilnehmern im Hinblick auf das Thema DSL und schnelle Internetversorgung signalisiert, einem derzeit besonders wichtigen Thema in vielen Gemeinden des Landkreises. Die Anbindung über das Kabelnetz und sein Ausbau scheint der Telekom augenblicklich zu teuer. Sie fordert deshalb von den Kommunen immer höhere Beteiligungen, die jedoch von den Kommunalpolitikern kaum zu vertreten sind. Hofmann gab zu bedenken, dass kurzfristige Funklösungen als Alternative auf Grund der anwachsenden Datenmengen keine dauerhafte Lösungen seien. Er plädierte letztendlich für die Glasfaserlösung, mit der schließlich die Telekom-Austria eine Arbeitsplatzsicherung erreichen konnte.


Im weiteren Verlauf der Veranstaltung galt es, die Diskrepanz zwischen Sorge und Vorsorge aufzugreifen. Sind unsere Politiker nur untätig oder hilflos- wurde in den Raum gestellt.
Deutlich wurde im anschließenden Gespräch, dass mit dem Mobilfunk eine Technologie herangewachsen ist, deren gesundheitliche Bedenklichkeit zwar allmählich erkannt wird, dass aber die gesetzlichen Vorgaben der schnellen Entwicklung und wirtschaftlichen Etablierung hinterherhinken. Das in der EU als Leitbild festgelegte Vorsorgeprinzip müsse längst Anwendung finden war die einhellige Meinung. Derartige Vorsorgemaßnahmen fordert selbst das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner 2005 erschienen Leitlinie, in der zugegeben wird, "In Deutschland fehlt derzeit eine allgemeine Rechtsgrundlage für den Strahlenschutz der Bevölkerung bei nichtionisierender Strahlung. Die Folge ist, dass eine weitgehend unkontrollierte Exposition der Bevölkerung stattfindet."

Insofern war es auch als ein Hilferuf des Künzeller Bürgermeisters Meinecke zu verstehen, der selbst an dieser Veranstaltung teilnahm und sein Bemühen kundtat, vorzusorgen. Doch ihm seien die Hände gebunden, betonte er. Nach der Gesetzgebung könne jeder sein Dach für eine Mobilfunkantenne zur Verfügung stellen, wenn er nur den entsprechenden Abstand zum Nachbarn wahre und die o.g. Grenzwerte einhalte. Weitere baurechtliche Möglichkeiten seien sehr begrenzt. Er selbst trage jedoch als Bürgermeister in Künzell dazu bei, solche Planungen zumindest vorher zu veröffentlichen. Damit ermögliche er einen willkommenen Bürgerprotest. In der Gemeinde Künzell , in der bereits seit 2005 ein sehr kritisch gehaltener Messbericht von Dr. Moldan existiert, wird auf Antrag der GRÜNEN eine erneute Messung durchgeführt werden. Damit können veränderte Belastungen innerhalb dieses kurzen Zeitraumes erfasst und öffentlich diskutiert werden.

Was aber ist weiterhin zu tun? Hofmann zitierte als erstes die von den Grünen auf Bundesebene erklärten Forderungen: Minimierung der Strahlenbelastung, vorsorgeorientierte Grenzwerte, ein Mitspracherecht von Bürger und Bürgerinnen und Gemeinden bei der Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen, die kabelgebundene DSL-Versorgung. Weiterhin seien Positivflächen auszuweisen, um die Sender von Wohngebieten fernzuhalten. Als deutliche Willensbekundungen sollten die Gemeinden Mobilfunkleitlinien beschließen. Vorbild könnten Flieden, Hofbieber und Eichenzell sein. Dann gelte es jedoch mit den Mobilfunkbetreibern ein wabenartiges Konzept zu entwickeln, in dem Sendeanlagen an gemeinsamen Standorten genutzt werden, um zu bündeln statt sich gegenseitig zu überlagern.

In der engagierten Diskussion, von Heinzpeter Höller, dem stellvertretenden Vorstandssprecher im Kreisverband der Grünen Fulda geleitet wurde, ergänzten sich die Fragen von interessierten Bürger und Bürgerinnen und die Antworten sehr engagierter Vertreter mehrerer Bürgerinitiativen. Deutlich wurde, wie viele Menschen sich vor Ort mit der Problematik des Mobilfunkes beschäftigen, wie viele auch körperlich bereits nachweisbar unter ihr leiden. Mit all diesen Menschen sollte es gelingen, die Vision zu realisieren moderne Technologie im Sinne gesundheitlicher Vorsorge auch politisch umzusetzen statt diese nur vorrangig wirtschaftlichen Interessen zu überlassen. +++

Dagmar Zoth

31-01-2010, 16:14:00 | fdi/ots/dts

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