RWE klagt wegen Biblis-Aus – Klage kommt nicht überraschend

AKW / Bild: pixelio.de

Wiesbaden. Der Energiekonzern RWE reicht eine Klage gegen das Bundesland Hessen und gegen den Bund wegen der Stilllegung des Atomkraftwerkes Biblis ein. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima musste RWE Block A am Abend des 18. März 2011 auf politische Initiative hin herunterfahren. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage, dem sogenannten Atom-Moratorium. Bereits Ende Februar 2013 hatte der Hessische VGH geurteilt, dass die nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete dreimonatige Stilllegung rechtswidrig war. Dem Land drohte seit dem eine Schadenersatzklage durch RWE. Biblis war nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland.

Grüne: Bund mit in der Verantwortung

Die Landtagsfraktion der Grünen ist auch angesichts der nun eingereichten Klage von RWE gegen den Stilllegungsbeschluss des Atomkraftwerks Biblis weiter der Auffassung, dass die Verantwortung der gemachten Fehler zu einem großen Teil beim Bund liege. „Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorgegeben, den Hessen umgesetzt hat. Wenn dieser fehlerhaft ist und zu Schadensersatzansprüchen führt, muss der Bund auch zu seiner Verantwortung stehen“, erklärt Martina Feldmayer, umweltpolitische Sprecherin der Grünen. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Unternehmen seine Klage an erster Stelle gegen den Bund richtet.“ Die Grünen sind weiter skeptisch, ob RWE wirklich einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Dazu Feldmayer: „Die Klage von RWE war lange angekündigt und daher auch abzusehen. Inhaltlich hat sich dadurch aber nichts geändert. RWE hat noch keinen Nachweis gebracht, dass dem Unternehmen durch die Stilllegung wirklich Schaden entstanden ist. Zum Zeitpunkt der Anordnung Biblis vom Netz zu nehmen, war nur noch ein Block im Betrieb und RWE hat die Möglichkeit nicht genutzt, nach der Klage das Kraftwerk wieder hochzufahren.“ Die Grünen betonen, dass das Aus der Atomkraft notwendig ist. „Wir werden unseren Kurs der Energiewende in Hessen entschieden weitergehen.“

SPD:  Klage kann das Land teuer zu stehen kommen

Die seit längerer Zeit vom Energieversorger und Eigentümer des Kernkraftwerks Biblis, RWE, angekündigte und jetzt erhobene Schadenersatzklage „kann das Land Hessen teuer zu stehen zu kommen,“ sagte der Obmann der SPD im Biblis-Untersuchungsausschuss, Norbert Schmitt am Montag in Wiesbaden. „Die Landesregierung fuhr bei der Stilllegung des Atomkraftwerks 2011 einen rechtswidrigen Kurs, indem die damals zuständige Umweltministerin Puttrich auf die vorgeschriebene Anhörung von RWE verzichtete. Ministerpräsident Bouffier spielte aber bei dieser Farce eine ganz erhebliche Rolle, was bereits eine erste Auswertung der dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehenden Akten zeigt.“ Nachdem sowohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht der Landesregierung jeweils eine juristische Ohrfeige verpasst hatten, „war es nur eine Frage der Zeit, bis RWE gegen die rechtswidrige Stilllegungsverfügung Klage erheben würde“, so der SPD-Obmann. Das Ergebnis des jetzt anstehenden Rechtsstreites gehe politisch zwar auf das Konto von Bouffier und Puttrich, den Schaden selbst aber müssten die hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei einer erfolgreichen Klage von RWE tragen. „In diesem Fall müsste für die miese Leistung der ehemaligen Landesregierung ein hoher dreistelliger Millionenbetrag aus Steuergeldern gezahlt werden“, sagte Schmitt.

CDU: Klage kommt nicht überraschend

„Für die Union ist es keine Überraschung, dass RWE nun auf Schadensersatz klagt, denn dies war lange angekündigt. Ob RWE überhaupt ein Schadensersatzanspruch zusteht, halten wir weiterhin für äußerst fraglich. Sollte ein solcher Anspruch dennoch bestehen, werden die Gerichte klären müssen, ob er sich gegen den Bund oder das Land richtet“, erklärte der Energiepolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Peter Stephan, zur heutigen Einreichung einer Schadensersatzklage des Kraftwerksbetreibers RWE, mit der das Unternehmen Kompensation für die vorübergehende Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis nach den Ereignissen von Fukushima 2011 geltend machen will. Das Unternehmen richtet seine Klage dabei sowohl gegen den Bund als auch gegen das Land. Stephan verdeutlichte nochmals, dass alle Länder mit Kernkraftwerken damals einheitlich auf Anweisung des Bundesumweltministeriums gehandelt und die Kernkraftwerke für eine erneute Sicherheitsüberprüfung vorübergehend stillgelegt hätten, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Genüge zu tun. „Unsere Haltung bleibt unverändert: Es war richtig, Biblis nach Fukushima aus Sicherheitsgründen vom Netz zu nehmen. Wir haben dies – wie alle anderen Länder – entsprechend der Vorgaben aus Berlin im Auftrag des Bundes getan. Eine Anhörung hat in keinem Bundesland stattgefunden“, so Stephan und fügte hinzu: „Jetzt gilt es, die Klage zu prüfen und sich eng mit dem ebenfalls verklagten Bund abzustimmen. Das gemeinsame Ziel muss sein, Schaden von unserem Bundesland abzuwenden. Ich rufe alle Beteiligten auf, sich hieran konstruktiv zu beteiligen.“ +++ fuldainfo | bild:pixelio.de