Rechtliche Schritte gegen AfD wegen Nutzung des Kreiswappens

Wappen öffentlicher Körperschaften sind geschützte Zeichen

Prospekt

Gelnhausen. Gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ im Main-Kinzig-Kreis wird eine gerichtliche Unterlassungserklärung auf den Weg gebracht, da sie das Wappen des Main-Kinzig-Kreises rechtswidrig eingesetzt hat. Das hoheitliche Symbol ist zu sehen auf dem Titelblatt eines aktuellen Flugblattes, das an zahlreiche Haushalte verteilt wurde. „Wappen öffentlicher Körperschaften sind geschützte Zeichen. Ihre Verwendung unterliegt streng geregelten Vorschriften. Damit soll verhindert werden, dass Interessengruppen ihrer Werbung einen offiziellen Charakter geben und unterschwellig als Institution der jeweiligen Stadt, des Kreises oder Landes in Erscheinung treten“, erläutert die Kreispressestelle. Dieser Grundsatz gelte natürlich erst recht in der Wahlwerbung. Parteien wie CDU, SPD, Grüne, Freie Wähler und FDP haben sich an diesen Grundsatz gehalten.

Ganz neu ist das Thema im Main-Kinzig-Kreis allerdings nicht. Bereits 2009 musste aufgrund eines ähnlichen Vorgangs ein Wahlprospekt der Partei „Die Linke“ zurückgezogen werden. Zudem hatte damals die rechtsextreme NPD das Kreiswappen ohne Genehmigung auf ihrer Internetseite abgebildet. Auch dagegen war der Main-Kinzig-Kreis konsequent und mit Erfolg vorgegangen. Denn ausschließlich die offiziellen Kreisorgane sind berechtigt, dass Wappen zu führen und einzusetzen. Auch im Bereich der örtlichen Vereine wurden ähnliche Anfragen aus diesem Grund abgelehnt. Ein kommerzieller Einsatz des Wappens sowie eine politische Verwendung sind ohnehin unter keinen Umständen zulässig.

Juristisch geschützt sind die Wappen von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch das Namensrecht im Bundesgesetzbuch. Die Verwendung des Wappens ist nur zulässig mit der Genehmigung der entsprechenden Körperschaft. „Im Fall der AfD wurde sich eindeutig über das übliche Verfahren hinweggesetzt, so dass der Main-Kinzig-Kreis nun tätig werden muss“, schreibt die Pressestelle. Zudem hat sich der Kreisverband Main-Kinzig der AfD über die Impressumsvorschrift des Hessischen Pressegesetzes hinweg gesetzt. Demnach wären der Inhaber (V.i.S.d.P.) oder Hersteller der Veröffentlichung sowie der Herstellungsort anzugeben. Doch auf dem aktuellen Flugblatt ist die Urheberschaft nicht einwandfrei ausgewiesen. +++ fuldainfo