Ordnungsamt stoppt Flatratesaufen

Alsfeld. „Den Vollrausch zum Pauschalpreis? Nein!“, eine ganz klare Absage erteilte das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld einer Discothek in der Bahnhofstraße. Diese plante eine Veranstaltung unter dem Motto „All you can drink“, für 25 Euro sollten die Besucher einen Freiverzehr erhalten. „Trink den ganzen Abend so viel du willst/kannst“, warb die Discothek unter anderem auf Facebook. Jugendliche ab 16 Jahren sollten zu der Veranstaltung durch die Übertragung der Erziehungsbeauftragung Zugang erhalten. „Ab 16 mit Muttizettel“, so die Discothekenwerbung.

Dem offensichtlichen Alkoholmissbrauch schob jetzt das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld einen Riegel vor. Wie eine Behördensprecherin informierte, ist diese Art von Alkoholverkauf verboten. Das Hessische Gaststättengesetz regele, dass alkoholische Getränke nicht in einer Form abgegeben werden dürfen, die dem Alkoholmissbrauch oder dem übermäßigen Alkoholkonsum Vorschub leisten. „Veranstaltern von sogenanntem Flatratesaufen drohen Geldbußen bis 10.000 Euro“, unterstrich dazu das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld. Die Alsfelder Ordnungsbeamten führten im aktuellen Fall ein Gespräch mit dem Discothekenbetreiber, besonders im Hinblick auf das Hessische Gaststättengesetz und das Jugendschutzgesetzes. „Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Veranstaltung abgesagt wird“, so das Ordnungsamt. +++ fuldainfo | pw