Nach Kritik an EZB: Italien und Spanien attackieren Verfassungsgericht

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht gerät für seine Kritik am Anleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) selbst unter Beschuss: Kurz vor der Verhandlung über dieses Kaufprogramm vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kritisieren die Regierungen Spaniens und Italiens die Einmischung der deutschen Verfassungsrichter in europäische Belange. Ein solches nationales Verfahren widerspreche den EU-Verträgen, schreibt die spanische Regierung in ihrer Stellungnahme zur EuGH-Verhandlung, die die „Welt am Sonntag“ einsehen konnte. Auch Italiens Regierung argumentiert, dass ausschließlich der EuGH beurteilen dürfe, ob sich die übrigen EU-Organe an die Verträge halten.

Das Verfassungsgericht hatte im Februar über mehrere Verfassungsbeschwerden zum sogenannten OMT-Programm entschieden, das der EZB den Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern ermöglicht. Die Karlsruher Richter hatten die Frage, ob die EZB damit ihr Mandat überschritten hat, an den EuGH verwiesen. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass sie selbst einen Verstoß gegen die EU-Verträge sehen und behielten sich ein entsprechendes Urteil auch nach der EuGH-Entscheidung vor. Dass sich Karlsruhe somit „das letzte Wort“ in der Sache vorbehalten habe, empört die italienische Regierung besonders: „Der Gerichtshof kann nicht unter der Voraussetzung angerufen werden, dass seine Entscheidung für die Auslegung nicht endgültig und bindend ist“, heißt es in der Stellungnahme aus Rom.

Jenseits der Kritik an den deutschen Verfassungsrichtern verteidigen diverse Euro-Staaten und EU-Institutionen den Kurs der Notenbank. Die Europäische Kommission etwa will in dem EZB-Programm keine verbotene Staatsfinanzierung mit der Notenpresse erkennen. Schließlich könnten sich Krisenländer nicht darauf verlassen, dass die Zentralbank ihre Anleihen aufkauft und so für ausreichend Geld in der Staatskasse sorgt, heißt es in der Stellungnahme für das Gericht. Dass das Bundesverfassungsgericht das Anleihenprogramm als „Hilfsmaßnahme für einzelne Mitgliedstaaten“ verstehe, kanzelt die Kommission als „methodischen Fehler“ ab. „Der Gerichtshof sollte der EZB weite Entscheidungsspielräume bei der Festlegung und Ausführung der Geldpolitik zubilligen und diese auch bei der Intensität der gerichtlichen Prüfung beachten.“

Auch der EuGH sollte der EZB also nicht zu sehr in die Geldpolitik reinreden. Noch weiter geht der juristische Dienst des Europäischen Parlaments. Er skizziert die Notenbank als Institution, die sich praktisch jeder Kontrolle entzieht: „Es ist mit der Unabhängigkeit der EZB unvereinbar, wollte ein Unionsorgan oder eine mitgliedstaatliche Institution der EZB Anweisungen erteilen.“ Weder das Parlament noch der EuGH könnten demnach Grenzen setzen. Kritiker der EZB-Politik empört diese Forderung nach einem Freibrief. Der EZB werde damit eine Rolle zugeschrieben, „wie sie nicht einmal der französische Staatspräsident hat und wie sie in der Geschichte nur für den souveränen Diktator der Römischen Republik vorgesehen war“, sagte der Berliner Rechtsanwalt und Finanzprofessor Markus C. Kerber, der einen Teil der Verfassungskläger vertritt. Folge das Gericht dieser Linie, würde die EZB mit „vatikanischer Allmacht“ ausgestattet. +++ fuldainfo