Bundestag muss nicht vor Rüstungsexporten informiert werden

Bundestag,

Berlin. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Informationspflicht der Bundesregierung über genehmigte Rüstungsexporte ist eine nachträgliche Watschn für die damalige Regierung von Angela Merkel, Guido Westerwelle und Philipp Rösler. Und das wird auch nicht dadurch gemildert, dass Beratungen über Voranfragen von Rüstungskonzernen weiter geheim bleiben dürfen. Es war unerträglich, wie die Verantwortlichen 2011 gemeinsam so taten, als gäbe es den Beschluss nicht, 200 deutsche Panzer nach Saudi-Arabien zu liefern, und wie sie sich dabei auf die Geheimhaltung der Sitzungen des Bundessicherheitsrates beriefen.

Als ob eine solche Lieferung an eine regionale Großmacht von so zweifelhafter Qualität wie Saudi-Arabien eine außenpolitische Petitesse wäre. Als ob darüber nicht der Bundestag wenigstens nachträglich Bescheid wissen müsste. Zum Vergleich: Über die Lieferung von ein paar Gewehren, Munition und Schutzwesten an die verzweifelt gegen die IS-Terroristen kämpfenden Kurden debattierte die halbe Republik leidenschaftlich und wochenlang. Zu Recht.

Es ist der Klage der Grünen um den Abgeordneten Christian Ströbele zu verdanken, dass die Verantwortlichen sich künftig nicht mehr hinter antiquierten Formalien verstecken können, sondern jedenfalls nach ihren Beschlüssen mit offenen Karten spielen müssen. Schon im Vorgriff auf das Urteil und auf Druck der SPD wurde die Praxis im Sommer so umgestellt, wie es die Verfassungsrichter jetzt gefordert haben. Das hat Angela Merkel, die als Vorsitzende des Bundessicherheitsrates die Hauptverantwortliche in diesem Geheimgremium ist, am Dienstag davor bewahrt, ganz direkt vom höchsten deutschen Gericht zu mehr Transparenz verurteilt zu werden. Sie sollte sich bei Ströbele und Gabriel bedanken, schreibt die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo